Wichtige Rufnummern zu Rettungs-und Hilfsdiensten sowie Störungsstellen im Überblick.
Illegalen Müll oder Straßenschäden gesehen? Hier geht es zum Mängelmelder
Die Haltung von großen oder gefährlichen Hunden im Sinne des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen muss der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch ebenfalls durch Dritte, etwa auch von Privatpersonen, beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden.
Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, in denen ein gewisses Gefährdungspotential besteht, von diesen aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Ein allgemeines Gewerbeaufsichtsamt besteht zur Zeit nicht. Vielmehr werden die Überwachungsaufgaben bezüglich der Gewerbeausübung je nach ihrer Art von verschiedenen Behörden und Dienststellen erledigt.
In Essen werden in den kommenden Jahren an 86 Standorten Sirenen aufgestellt, um alle 590.000 Einwohner*innen in Notsituationen warnen zu können.
29.03.2023