Rettungsdienstgebühren: Aktueller Stand der Gespräche und mögliche Lösungen für 2026

27.05.2026

Seit Anfang des Jahres 2026 führen die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesverbände der Krankenkassen sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) unter Beteiligung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) intensive Gespräche über den zukünftigen Umgang mit den Kosten des Rettungsdienstes. Für die Stadt Essen sowie die Städte in Nordrhein-Westfalen nimmt Oberbürgermeister Thomas Kufen die Gespräche über den Städtetag NRW wahr.

Ziel ist es, die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig zu sichern, ohne Bürger*innen zusätzlich finanziell durch Eigenanteile zu belasten. Bislang haben die Krankenkassen die Kosten des Rettungsdienstes weitgehend übernommen. Inzwischen vertreten die Krankenkassen jedoch die Auffassung, bestimmte Einsätze nicht mehr vollständig bezahlen zu müssen. Dabei geht es insbesondere um Einsätze, bei denen Patientinnen* Patienten zwar versorgt, aber nicht ins Krankenhaus transportiert werden.

Die Kommunen weisen darauf hin, dass ein Wegfall der bisherigen Finanzierung erhebliche Auswirkungen auf die städtischen Haushalte hätte und die Sicherstellung des Rettungsdienstes gefährden könnte. Trotz der unterschiedlichen Positionen konnte unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Dieser befindet sich als Musterbeschluss derzeit in der abschließenden Abstimmung.

Der Vorschlag sieht unter anderem vor:

  • eine einheitliche Definition verschiedener Arten von Fehleinsätzen,
  • eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei Fahrten mit Patientenkontakt,
  • eine Beteiligung der Kommunen an den Kosten von Fehlfahrten ohne Patientenkontakt sowie bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr,
  • sowie eine landesweite Überprüfung der Strukturen im Rettungsdienst mit Blick auf bauliche Infrastruktur sowie die Anzahl der Leitstellen.

Die Regelung soll zunächst nur für das Jahr 2026 gelten. Für 2027 wird eine bundesweite Reform der Notfallversorgung erwartet. Die Feuerwehr Essen prüft derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Rettungsdienstgebühren sowie auf den städtischen Haushalt. Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, wird die Stadt Essen erneut informieren. Auch sobald der Musterbeschluss abschließend bewertet wurde, wird die Stadt Essen über die weiteren politischen Beratungen informieren.

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