Barrierefreiheit

Hinweise zur Barrierefreiheit und praktischen Nutzung des Internetangebots von essen.de

Der Stand der Umsetzung unter essen.de

Das Internetangebot der Stadt Essen entspricht den Anforderungen der BITV:

  • Die Texte werden bei der Erstellung auf allgemeine Verständlichkeit überprüft.
  • Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
  • Die Schriften unter essen.de sind skalierbar.
  • Für Bilder liegen Alternativtexte vor, wenn diese nicht visuell wahrgenommen werden können.
  • Die Navigation ist klar strukturiert und auf dem gesamten Internetauftritt einheitlich gestaltet.
  • Die Seiteninhalte können vom Layout der Seite getrennt aufgerufen werden
  • Die Darstellung des Internetauftrittes ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät z. B. über ein Mobiltelefon oder über einen älteren Browser).
  • Software-Erweiterungen um Inhalte erschließen zu können sind nicht erforderlich.

Die Redaktion von essen.de ist weiterhin bemüht, das Angebot zu optimieren.

Hinweis zum Gebrauch von Dokumenten

Die unter essen.de angebotenen Dokumente, wie Formulare, Broschüren und Faltblätter sind im pdf-Format gespeichert. Der Link zu einer pdf-Datei enthält Angaben zu der Größe der Datei. Für die Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie eine Lese-Software, zum Beispiel das Programm Adobe Reader, das Sie sich hier kostenlos herunterladen können: Zum Adobe Reader

Sobald Sie auf essen.de auf einen Link zu einer PDF-Datei klicken, wird die Datei zusammen mit dem passenden Lese-Programm geöffnet. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Texte im PDF-Format online zu lesen, empfehlen wir, das Dokument zunächst in einem Ordner auf Ihrem Computer zu speichern. Von dort können Sie die Datei öffnen und offline anschauen.

Assistenzsoftware für die digitale Barrierefreiheit

Die Assistenzsoftware Eye-Able® für die digitale Barrierefreiheit verfügt über 25 Funktionen zur individuellen Anpassung digitaler Inhalte an persönliche Bedürfnisse.
Weitere Informationen zur Assistenzsoftware

webReader

Mit dem webReader der Firma ReadSpeaker lassen sich Seiten und Dokumente auf www.essen.de anhören. Das Vorleseprogramm besteht aus einem Vorlesen-Button und einem integrierten Audio-Player, der vollständig mit der Tastatur gesteuert werden kann. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich Teile des Textes übersetzen zu lassen.
Weitere Informationen zum webReader

Navigation

Über die horizontale Navigationsleiste (Portalnavigation) können Sie mit wenigen Klicks sämtliche Inhaltsseiten von essen.de erreichen. Die Inhalte sind nach den Nutzerbedürfnissen zusammengestellt, die jeweilige Unternavigation auf den linken Seiten (Menüleiste) sind nach Themenschwerpunkten oder typischen Lebenssituationen strukturiert. Einen Überblick erhalten Sie im Inhaltsverzeichnis.

Im mittleren Feld der Seiten (Inhaltsteil) finden Sie redaktionelle Artikel, Hinweise zu Veranstaltungen und Beschreibungen, Fotos und weitere Details zu den Dienstleistungsangeboten und Zuständigkeiten der Stadt Essen. Die Informationen in der rechten Spalte ergänzen den Inhaltsbereich in der Mitte. Dort finden Sie weitere erklärende Fotos und Links zu weiterführenden Informationen. Das können zusätzliche Seiten im städtischen Internetangebot selbst sein, aber auch Dokumente zum Herunterladen oder externe Internetangebote.

In der Regel finden Sie zum Seitenabschluss Angaben zu den die Ansprechpartnerinnen und -partner für die beschriebenen Inhalte.

Im Fußbereich der Seiten finden Sie wichtige Kontakte zu den Gesellschaften des Konzern Stadt Essen und interessante Links zu Angeboten aus der Region.

Suche

Eine leistungsstarke Volltextsuche hilft Ihnen, wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie in der Struktur suchen müssen. Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff in das dafür vorgesehene Textfeld oben links ein. Die Funktionen der Suche werden weiterentwickelt.

Das städtische Redaktionssystem

Mit dem Redaktionssystem FIRSTspirit hat die Stadt Essen eine Integrationsplattform entwickelt, die sich durch eine hohe Nutzungsfreundlichkeit und durch die saubere Trennung von Inhalt, Struktur und Layout auszeichnet. Dieser Aspekt ist eine wichtige Voraussetzung für barrierefreie Seiten, die damit auf beliebigen Ausgabekanälen konstant in barrierefreier Form ausgegeben werden können.

Vorteile der Barrierefreiheit

Gerade Menschen mit Behinderungen bietet das Internet neue Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Integration in die Arbeitswelt. Durch das Internet werden Kommunikation und Informationsaustausch vereinfacht oder sogar erst möglich. Dazu ist es aber erforderlich, Internetangebote auch für Behinderte zugänglich, das heißt von Anfang an barrierearm zu konzipieren.

Verständliche Inhalte und eine klare Navigation erleichtern allen Nutzern die Aufnahme von Informationen. Positive Nebeneffekte sind zudem, dass die Inhalte einer Webseite sind für Suchmaschinen besser zu erfassen sind - man wird also auch in "Google" besser gefunden. Außerdem sind die Internetangebote unabhängig von der Plattform (Browser, Mobiltelefon, Personal Digital Assistant - (PDA)) des Benutzers immer gut zugänglich. Auch bei Arbeitsplätzen mit hohem Geräuschpegel, schlechten Lichtverhältnissen, älterer Hard- und Softwareausstattung oder schlechter Internetanbindung sind barrierearme Internetseiten von Vorteil.

Gesetzliche Grundlage der Barrierefreiheit

Wir haben uns bemüht, bei diesem Internetauftritt die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) zu erfüllen. Diese Verordnung setzt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um, das seit dem 1. Mai 2002 in Kraft ist. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").

Nach § 11 BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. In Nordrhein-Westfalen ist die barrierefreie Umsetzung dieser Anforderung in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW) vom 24. Juni 2004 geregelt.

Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.

Anregungen und Kritik

Bei Fragen und Hinweisen melden Sie sich bitte bei uns. Hierfür können Sie das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail an redaktion@essen.de schreiben. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Ihre konstruktive Kritik.

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