Im Mittelpunkt der Arbeit des Integrationsrates stehen alle Belange rund um die Themen Partizipation und Integration. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Integrationsrates ist die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und die Hauptsatzung der Stadt Essen. Die Geschäftsstelle des Gremiums ist beim Kommunalen Integrationszentrum im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters angesiedelt.