Integrationsratswahl 2020

Ergebnisse der Wahl 2020 zum Integrationsrat der Stadt Essen

Die Ergebnisse der Wahl des Integrationsrates der Stadt Essen finden Sie hier.

Wahl zum Integrationsrat am 13. September 2020

Der Integrationsrat ist ein demokratisch gewähltes Fachgremium zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig und auf Augenhöhe austauschen über Fragen der Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten Teilhabe in Essen.

Der Integrationsrat wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Am 13. September 2020 fanden in ganz Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen statt. Nach § 27 Absatz 2 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates am Tag der Kommunalwahl statt.

Darf ich wählen?

Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.

Aktuelle Infos

Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen und Abstimmungen sind auf der Seite des Wahlamtes zu finden.

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