Integrationsratswahl 2025

Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025

Der Integrationsrat ist ein demokratisch gewähltes Fachgremium zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig und auf Augenhöhe austauschen über Fragen der Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten Teilhabe in Essen.

Der Integrationsrat wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Am 14. September 2025 werden in ganz Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen stattfinden. Nach § 27 Absatz 2 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates am Tag der Kommunalwahl statt.

Darf ich wählen?

Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.

Aktuelle Infos

Integrationsratswahl 2025 – Wahlberechtigung, Einsicht ins Wählverzeichnis, Wahlbenachrichtigungsbriefe

Im Amtsblatt der Stadt Essen vom 01.08.2025 wurde auf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Integrationsratswahl am 14. September 2025 hingewiesen. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist vom 25. August bis 29 August in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus Essen, Direktwahlbüro (Porscheplatz 1, 45127 Essen) möglich.

Alle wahlberechtigten Personen sollten bis zum 24. August einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann durch Einsicht in das Wählerverzeichnis geprüft werden, ob eine Erfassung als wahlberechtigte Person erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Klärung der Voraussetzungen als wahlberechtigte Person mit dem Wahlamt möglich.

Weitere ausführliche Informationen finden sie im beigefügten pdf-Dokument und dem nachfolgenden Link

Kommunal-, RVR- und Integrationsratswahl am 14. September - essen.de

Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen und Abstimmungen sind auf der Seite des Wahlamtes zu finden.

Ergebnisse der Wahl 2020 zum Integrationsrat der Stadt Essen

Die Ergebnisse der Wahl des Integrationsrates der Stadt Essen finden Sie hier .

Geschäftsführung Integrationsrat


Herr Kütemann-Busch, Damian
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

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