Am Sonntag, 14. September, wird in Essen gewählt. An diesem Tag finden die Kommunalwahl, die Wahl des Integrationsrates und die Wahl zum Ruhrparlament (Regionalverband Ruhr) statt. Das Wahlamt informiert vorab über wichtige Punkte und Termine – zum Beispiel, wer wählen darf, wann die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden und wie man per Briefwahl abstimmen kann.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Kommunal- und RVR-Wahl sind alle Deutschen und die Staatsangehörigen der 26 übrigen EU-Mitgliedstaaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.
Zum Stichtag am 3. August waren 432.295 Personen in Essen zur Kommunal- und RVR-Wahl wahlberechtigt. Zur Integrationsratswahl waren es 156.160.
Eine Einsichtnahme in diese beiden Essener Wählerverzeichnisse ist vom 25. bis 29. August im Rathaus Essen, Direktwahlbüro, 1. Etage, Porscheplatz, 45127 Essen, während der Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 16 Uhr möglich.
Wichtige Informationen für Personen, die nach dem 3. August 2025 nach Essen zugezogen oder innerhalb Essens umgezogen sind
Wer im Zeitraum vom 4. bis 29. August innerhalb von Essen umzieht und dabei von einem Kommunalwahlbezirk in einen anderen zieht (beispielsweise durch Umzug in einen anderen Stadtteil), kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur im Wahlraum der neuen Anschrift wählen. Diese Personen erhalten einen neuen Wahlbenachrichtigungsbrief mit den Angaben zum neuen Wahlraum. Briefwahlunterlagen, die für die alte Anschrift ausgestellt wurden, werden ungültig. Wer innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes umzieht, muss dagegen den Wahlraum der "alten" Wohnadresse aufsuchen.
Wer im Zeitraum vom 4. bis 29. August aus einer anderen Stadt nach Essen zuzieht, wird automatisch in das Essener Wählerverzeichnis eingetragen und erhält einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis zum 24. August ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer diesen bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 88-12345 einen neuen Wahlbenachrichtigungsbrief beantragen.
In dem Wahlbenachrichtigungsbrief stehen der Stimmbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist der Brief nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahlraum wählen. Die Adresse kann unter der Hotline 0201 88-12345 erfragt werden. Der Wahlraum wird auch unter www.essen.de/kommunalwahlen mit Adresse und Foto angezeigt.
Briefwahl
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, kann ab Samstag, den 9. August, die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist der schnellste und einfachste Weg. Dafür gibt es zwei Varianten:
Wichtig: Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab 18. August. Erst dann sind die Stimmzettel gedruckt und geliefert.
Der Antrag kann auch handschriftlich mit der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gestellt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, zu senden.
Briefwahlanträge können auch formlos gestellt werden: Die Beantragung muss allerdings schriftlich per E-Mail an: wahl@essen.de oder per Brief an: Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, erfolgen. Hierbei sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen, erforderlich. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht, die unter www.essen.de/briefwahl-online heruntergeladen werden kann.
Briefwahlanträge sollten bis Mittwoch, 10. September, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein, damit der Rückversand des Wahlbriefes noch rechtzeitig möglich ist.
Wahlschein
Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – damit wird an Eides statt versichert, dass geheim gewählt wurde.
Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auszählung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat oder die ausgestellten Unterlagen verliert, kann dies bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, beim Wahlamt zur Niederschrift erklären; eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.
Rücksendung von Wahlbriefen
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 16 Uhr eingehen. Der Wahlbrief muss am Samstag, 13. September, von der Deutsche Post AG in die Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 16 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses (Porscheplatz 1, 45127 Essen) oder des Wahlamtes (Kopstadtplatz 10, 45127 Essen) eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten; insbesondere, wenn die Briefwahl aus dem Ausland wahrgenommen werden möchte. Generell gilt: Wer per Brief wählt, trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.
Direktwahl im Rathaus Essen
Alternativ können Wähler*innen voraussichtlich in der Woche ab dem 18. August bis 12. September im Direktwahlbüro, 1. Etage, Rathaus Essen, Porscheplatz – während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr – persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt werden dafür der Wahlbenachrichtigungsbrief und der Personalausweis oder Reisepass. Über den genauen Start der Direktwahl im Rathaus wird informiert.
Telefon-Hotline des Wahlamtes
Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Wahlen finden Interessierte außerdem unter www.essen.de/wahlen.
Wahlhelfer*innen
Weiterhin werden für die Durchführung der Wahl Wahlhelfer*innen, insbesondere Wahlvorsteher*innen sowie Schriftführer*innen, benötigt. Interessierte können sich online auf www.essen.de/wahlhelfer oder telefonisch unter 0201 88-12344 beim Wahlamt bewerben.
"Kommunalwahl-Navi Essen" der Universität Duisburg-Essen
Es wird erstmals mit dem "Kommunalwahl-Navi Essen" auch eine Online-Wahlhilfe geben. Die von der Universität Duisburg-Essen entwickelte Online-Wahlhilfe nutzt die von einem gemeinnützigen Unternehmen betriebene Plattform "Voto" und startet ab 14. August, unter dem Link https://app.voto.vote/de/elections/14583798.
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