Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein so genanntes Erfrischungsgeld gezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet. Eventuell anfallende Fahrtkosten sind damit abgegolten.
Bei der Briefwahl wird die Entschädigung niedriger angesetzt, weil die Briefwahlvorstände statt um 7:00 Uhr erst um 15:00 Uhr ihren Dienst antreten müssen.
Die Auszählung der Briefwahl findet in einer klimatisierten Messehalle statt.
Zum Schutz der Wahlhelfer*innen und der Wähler*innen vor dem Coronavirus gibt es ein Hygienekonzept. Dieses wird an die zum Zeitpunkt der Landtagswahl gültigen Infektionsschutzvorgaben angepasst.