Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss ich
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland haben oder mich sonst gewöhnlich hier aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Um in Essen mitzumachen, muss ich nicht hier wohnen.