Wahlhelfer*in werden

Einberufung der Wahlhelfer*innen

Das Wahlamt versendet am Freitag, 29.08.25, die Einberufungen an die rund 3.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Ein ganz herzlicher Dank gilt allen, die sich am Wahlsonntag in den Wahlräumen und in der Messe Essen ehrenamtlich engagieren.
Für Rückfragen steht montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr die Wahlhelfer-Hotline unter 88-12344 zur Verfügung.

Unsere Lernplattform

Für alle, die zum ersten Mal mitmachen und auch für diejenigen, die schon als Wahlhelfer*innen im Einsatz waren, bieten wir unsere interaktive Lernplattform an. Dort sind umfangreiche Informationen und Filme zu den Tätigkeiten im Wahlvorstand zu finden.

Fragen und Antworten

Belohnung

Die Höhe des Erfrischungsgeldes ist in den Wahlräumen nach Art der übernommenen Funktion im Wahlvorstand gestaffelt. Eventuell anfallende Fahrt- oder Verpflegungskosten sind damit abgegolten. Bei der Briefwahl wird die Entschädigung niedriger angesetzt, weil die Briefwahlvorstände statt um 7 Uhr erst um 15 Uhr ihren Dienst antreten müssen.
Mitarbeiter*innen aus städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben werden wie Externe (keine Gleitzeitgutschrift) behandelt.

Bonus

Wahlhelfer*innen erhalten einen Bonus von 10 €, wenn sie bei der Bundestagswahl im Einsatz waren. Wahlhelfer*innen, die auch noch bei der Stichwahl eingesetzt werden, erhalten nochmals 10 € Bonus.
Das Erfrischungsgeld wird – gestaffelt nach Funktion – wie folgt gezahlt:

Hauptwahl am 14. September 2025
FunktionWahlraum
Briefwahl
Wahlvorsteher*in120 €100 €
Schriftführer*in110 €90 €
Stellvertreter*in Wahlvorsteher*in/Schriftführer*in100 €80 €
Beisitzer*in90 €80 €
Mögliche Stichwahl am 28. September 2025
FunktionWahlraum
Briefwahl
Wahlvorsteher*in100 €70 €
Schriftführer*in90 €70 €
Stellvertreter*in Wahlvorsteher*in/Schriftführer*in80 €60 €
Beisitzer*in80 €50 €

Noch Fragen?

Dann rufen Sie unsere Hotline unter 0201/88-12344 an.

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