Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen Wahl und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung folgender Rechtsgrundlagen:
EU-Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Europawahlgesetz, Europawahlordnung, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gesetz und Verordnung über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Essen.
Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
• zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Essen unterliegt, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
• zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Essen übertragen wurde, Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO
• zur Durchführung und Organisation von Wahlen und Abstimmungen
Ihre Daten werden im Rahmen einer Wahl für die nachfolgenden Bereiche weiterverarbeitet:
• zur Planung der Einsätze der Wahlhelfer*innen sowie zur Auszahlung des Erfrischungsgeldes
• zur Festlegung von Wahlräumen