Sonderinvestitions­programm der Stadt Essen

Durch das Sonderinvestitions­programm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaß­nahmen umgesetzt, um das Essener Stadtbild zu verbessern. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaß­nahmen für

  • Kindertagesstätten,
  • Schulen,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Straßen und Plätze und
  • Sportanlagen.

Diese Maßnahmen werden durch Fördermittel von Bund und Land sowie durch städtische Haushaltsmittel finanziert. Insgesamt werden rund 618 Millionen Euro investiert.

Aktualisierter Maßnahmenkatalog der Immobilien­wirtschaft

Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen legt jährlich einen Gesamt­maßnahmen­katalog über ihre umfangreichen städtischen Baumaß­nahmen vor – zuletzt im Oktober 2023. Am 5. September 2024 hat der Ausschuss für Stadtent­wicklung, -planung und Bauen den neuen aktualisierten Maßnahmen­katalog zur Kenntnis genommen.

Die Investitionsmittel setzen sich zusammen aus (gerundet):
KInvFG Kapitel 164 Millionen Euro
Gute Schule 202082 Millionen Euro
KInvFG Kapitel 257 Millionen Euro
Städtische Haushaltsmittel415 Millionen Euro
Gesamtvolumen618 Millionen Euro

Zu jeder Maßnahme gibt es Informationen wie den aktuellen Status, die Kosten und das (geplante) Fertigstellungsdatum, die bei Änderungen sofort aktualisiert werden. In den Einstellungen unter "Inhalt" kann man die Maßnahmen der verschiedenen Förderprogramme auswählen oder die Stadtteile anzeigen lassen. Die Karte ist auch im Geoportal erreichbar.

Die einzelnen Förderprogramme

Kommunalinvestitions­förderungs­gesetz Kapitel 1

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Bund 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Stadt Essen erhält davon knapp 64,3 Millionen Euro. Der Rat hat bereits im Juni 2016 konkrete Maßnahmen festgelegt, die damit finanziert werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf Lärm­bekämpfung und aktiven Sanierungen. Dieses Förder­programm wurde inzwischen vollständig umgesetzt und im 1. Halbjahr 2023 abgeschlossen.

"Gute Schule 2020"

Das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen fördert besonders Maßnahmen im Schulbereich. Durch dieses Gesetz erhalten Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Kreditkontingente bis zu 2 Milliarden Euro. Die Stadt Essen erhält davon rund 82 Millionen Euro.

Kommunal­investitions­förderungs­gesetz Kapitel 2

Als Erweiterung des ersten Kapitels hat die Bundesregierung 2018 den Förderzeitraum erweitert sowie die Fördermittel erhöht. Zusammen mit den Ländern und Kommunen wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen. Der Schwerpunkt soll auch hier auf der Verbesserung der Schulinfra­struktur liegen. In Essen können damit weitere Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 57 Millionen Euro durchgeführt werden.

Selbstfinanzierte Projekte der Stadt Essen

Zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen wird die Stadt Essen rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur investieren.

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