Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (kurz "Gute Schule 2020") beschlossen. Das Gesetz wurde mit der Drucksache 16/13496 veröffentlicht und ist am 15. Dezember 2016 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden Kreditkontingente mit einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro bereitgestellt.
Die Kreditkontingente, die bei der NRW.BANK im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020" aufgenommen werden können, werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land Nordrhein-Westfalen gewährt.
Die Darlehenslaufzeit beträgt bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr insgesamt 20 Jahre. Dies entspricht gleichzeitig der Zweckbindungsfrist der im Rahmen dieses Programms getätigten Investitionen. Das im Zuge dieses Programms zur Verfügung gestellte Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro wird durch die NRW.BANK in vier Teilen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellt.
Auf die Stadt Essen entfällt gemäß Anlage "Kreditkontingente Gute Schule 2020" zum Gesetz Gute Schule 2020 ein Gesamtkreditkontingent über 81,4 Millionen Euro. Das Kreditkontingent wurde von der Stadt Essen bereits zu 100 % in 4 Jahrestranchen wie folgt abgerufen:
- 2017: 11,7 Millionen €
- 2018: 24,5 Millionen €
- 2019: 5,5 Millionen €
- 2020: 39,7 Millionen €
Die Mittelverwendungsnachweise sind innerhalb von 48 Monaten nach Auszahlung der jeweiligen Darlehnstranche zu erbringen.