Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2

Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts - dazu gehört auch das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel 2.

Stand der Umsetzung (30.06.2023)

Insgesamt sind 26 Maßnahmen zum Förderprogramm KInvFG 2 angemeldet. Fünf Maßnahmen wurde bereits beendet und abgerechnet, die restlichen 21 Maßnahmen befinden sich in der Bauausführungsphase. Insgesamt wurden bereits rund 17,7 Millionen Euro Fördermittel abgerufen.

Aufgrund der aktuellen Umstände wurde der Förderzeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert. Nach heutigem Planungsstand können alle angemeldeten Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 56,7 Millionen Euro fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.

Umsetzung des Programms in Essen

Der Bund hat die Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes aufgestockt. Diese Erweiterung wird unter der Bezeichnung KInvFG Kapitel 2 geführt. Der Stadt Essen wurden in diesem Zuge Fördermittel von über 56,7 Millionen Euro bewilligt. Analog zu Kapitel 1 entsprechen die zugewiesenen Mittel für die Stadt Essen, bei einer Förderquote von 90 Prozent und einem städtischen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten, einem Investitionsvolumen von knapp 63 Millionen Euro.

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 21. März 2018 eine Maßnahmenliste verabschiedet, die im Rahmen der Durchführung des KInvFG-Programms Kapitel 2 in Essen umgesetzt werden soll. Bei den in der Maßnahmenliste aufgeführten Projekten handelt es sich überwiegend um Projekte, die bereits in den überzeichneten Teilen der Listen von KInvFG Kapitel 1 (Schulturnhallen) und "Gute Schule 2020" zu finden waren.

Gesetzliche Ausgangslage

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) hat der Bund das Sondervermögen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf damit rund 7,0 Milliarden Euro aufgestockt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen erhält davon Fördermittel über 1,120 Milliarden Euro. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Essen am 22.01.2018 weitere Fördermittel über 56,7 Millionen Euro bewilligt.

Im Gegensatz zum Kapitel 1 und aufgrund der Ergänzung des Artikels 104c im Grundgesetz stehen die Finanzhilfen gezielt der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Der Schwerpunkt gilt der Sanierung von Schulgebäuden, in Ausnahmen sind aber auch Ersatzneubauten möglich. Ansonsten gelten im Wesentlichen die Regelungen von KInvFG Kapitel 1.

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