Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts - dazu gehört auch das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel 2.
Insgesamt sind 25 Maßnahmen zum Förderprogramm KInvFG 2 angemeldet. Drei Maßnahmen wurde bereits beendet und abgerechnet, die restlichen 22 Maßnahmen befinden sich in der Bauausführungsphase. Insgesamt wurden bereits rund 16,8 Mio. € Fördermittel abgerufen.
Aufgrund der aktuellen Umstände wurde der Förderzeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert. Nach heutigem Planungsstand können alle angemeldeten Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 56,7 Mio. € fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.