Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut

Krisenbedingt sind die Energiekosten, Lebensmittelpreise und Inflation stark gestiegen. Das stellt viele Bürger*innen vor große Herausforderungen, besonders alle mit geringem Einkommen. Auch soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen stehen unter großem Druck, denn auch der Beratungsbedarf für Sozialleistungen, Wohn-, Heiz- und Energiekosten sowie Verschuldungssituationen ist stark gestiegen.

Um betroffene Bürger*innen und Einrichtungen in dieser Situation finanziell zu unterstützen, hat die Landesregierung den Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Darüber stehen der Stadt Essen bis Ende 2023 insgesamt 7,8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die Mehrausgaben von Bürgerinnen*Bürgern und sozialer Infrastruktur in Notlagen abgefedert werden. Es handelt sich um sogenannte Billigkeitsleistungen: Das heißt, es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Sie können aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gezahlt werden.

Die Meldung zum aktuellen Umsetzungsstand des Stärkungspakt NRW in Essen finden Sie hier:
Pressemitteilung Stadt Essen zum aktuellen Umsetzungsstand des Stärkungspakt NRW

Unterstützung für Bürger*innen

Bürger*innen können Unterstützung zur Vermeidung oder Beseitigung finanzieller Härten, insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten erhalten. Dies ist möglich, wenn im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen oder realisiert werden können.

Einzelfallhilfen für Bürger*innen
Insbesondere Bürger*innen, die ein geringes Einkommen und kein übermäßiges Vermögen haben sowie nicht Teil des sozialen Sicherungssystems sind, können finanzielle Unterstützung erhalten. Die Stadt Essen bietet zudem allen Leistungsbeziehenden weitere Hilfe an.

Die Stadt Essen wird das Angebot an Einzelfallhilfen entsprechend der Mittelreserve gegebenenfalls noch erweitern.

Gutscheine für Dinge des täglichen Bedarfs
Bedürftige Personen haben die Möglichkeit, bei den Trägerinnen*Trägern der sozialen Infrastruktur Gutscheine für Dinge des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel und Hygieneartikel zu erhalten.

Diese werden in akuten Notlagen an Bedürftige herausgegeben, welche nachprüfbar zu begründen sind. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.

Eine Übersicht der Anlaufstellen bei den Trägerinnen*Trägern der sozialen Infrastruktur finden Sie rechts unter "Download".

Antrag stellen
Förderungen können nur im Umfang der Mittel erfolgen, die der Stadt Essen vom Land NRW zur Verfügung gestellten wurden. Daher werden Interessierte gebeten, ihre Anträge zeitnah per E-Mail an staerkungspakt@essen.de zu senden oder je nach Unterstützungsangebot bei einer der oben genannten Stellen einzureichen.

Zur Datenschutzerklärung (pdf, 49 kB) ReadSpeaker

Zum Antragsformular für Personen, die keine Sozialleistungen beziehen (pdf, 48 kB) ReadSpeaker

Zum Antragsformular "Elektrogroßgeräteaustausch" für Leistungsbezieher*innen (pdf, 43 kB) ReadSpeaker

Zum Antragsformular "Haushaltsstromnachzahlungen" für Leistungsbezieher*innen (pdf, 37 kB) ReadSpeaker

Unterstützung für Institutionen der sozialen Infrastruktur

Institutionen der sozialen Infrastruktur mit Sitz in Essen können finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung und/oder Ausweitung ihres Betriebs aufgrund erhöhter Nachfrage erhalten. Dazu zählen:

  • Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser
  • Lebensmittelverteiler
  • Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen
  • Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
  • Kälte-/Wärmebusse
  • Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen
  • medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz
  • Erwerbslosenzentren
  • Seniorentreffs
  • Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen
  • Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt

Einrichtungen, die über eine Drittmittelförderung vollfinanziert werden, sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Finanziell unterstützt werden können:

Das gilt nicht für Beschaffungen, Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen (investive Ausgaben), die in der Regel über einen längeren Zeitraum (über ein Jahr) genutzt werden können.

Es dürfen nur Ausgaben, die von Januar bis Dezember 2023 (voraussichtlich) anfallen, abgerechnet werden. Die Leistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Bis 31. Dezember 2023 nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Antrag stellen
Förderungen können nur im Umfang der Mittel erfolgen, die der Stadt Essen vom Land NRW zur Verfügung gestellten wurden. Daher werden Interessierte gebeten, ihre Anträge zeitnah per E-Mail an staerkungspakt@essen.de zu senden.

Nach der Bewilligung des Antrags muss als Nachweis eine tabellarische Aufstellung der Ausgaben bis zum 29.02.2024 per E-Mail an staerkungspakt@essen.de gesendet werden.

Zum Antragsformular für Institutionen der sozialen Infrastruktur (pdf, 105 kB) ReadSpeaker

Zum Verwendungsnachweis für Institutionen der sozialen Infrastruktur (pdf, 102 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung beantwortet das ServiceCenter Essen im Auftrag des Teams des Stärkungspakts NRW im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen:

Telefon: 115 oder 0201 88-0
E-Mail: staerkungspakt@essen.de

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