Lärm

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemeinsam gegen Lärm: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist abgeschlossen. Diese fand vom 01. Mai bis zum 31. Mai 2026 über das Portal Beteiligung NRW statt. Dabei gab es 81 Eingaben von Privatpersonen und zehn Eingaben von Trägern Öffentlicher Belange (TÖB). Wir bedanken uns herzlich für alle Eingaben! Ihre Hinweise, Erfahrungen und Einschätzungen sind ein wichtiger Beitrag für eine leisere und lebenswertere Stadt Essen. Die Eingaben werden derzeit gesichtet und in der finalen Version der Fortschreibung des Lärmaktionsplans veröffentlicht.

Was fließt in den Lärmaktionsplan ein?

Grundsätzlich können im Lärmaktionsplan nur Eingaben berücksichtigt werden, die sich auf Umgebungslärm im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49) beziehen. Diese Richtlinie wurde in Paragraph 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) in nationales Recht umgesetzt. Leider können nicht alle Vorschläge unmittelbar geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Einige Hinweise betreffen Problemstellungen, die außerhalb der kommunalen Zuständigkeit liegen oder aufgrund des geltenden Fachrechts nicht umgesetzt werden können. In manchen Fällen kann eine Prüfung und mögliche Umsetzung auch erst im nächsten Planungszeitraum erfolgen – auch wenn die Belastung nachvollziehbar hoch ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass nicht alle Vorschläge unmittelbar eins zu eins übernommen werden können.

Wie geht es weiter?

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird derzeit finalisiert und soll im Herbst durch den Rat der Stadt Essen verabschiedet werden.

Lärm stellt ein wachsendes Umweltproblem dar, das viele Menschen betrifft. Zu den häufigsten Lärmquellen gehören der Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Lärm von Baustellen, Gewerbe und nachbarschaftlichen Aktivitäten. Diese Geräusche können den Alltag erheblich stören und die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Wahrnehmung von Lärm ist jedoch subjektiv: was für den einen als störend empfunden wird, kann für den anderen weniger belastend sein. Dauerhafte Lärmbelastung kann jedoch wissenschaftlich belegt zu Gesundheitsproblemen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Umgebungslärm: Regelung durch die EU-Richtlinie

Der Begriff ‚Umgebungslärm‘ umfasst Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie (IED-Anlagen) verursacht wird. Um schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren, hat die Europäische Union im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49) erlassen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm zu ergreifen. In Paragraph 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) wurde dies in nationales Recht umgesetzt.

Zum Inhalt zählt:

  • Erstellung strategischer Lärmkarten für Straßenverkehr, Schienenverkehr Flugverkehr sowie Gewerbe und Industrie
  • Information der Öffentlichkeit über Schallbelastungen und deren Auswirkungen,
  • Eine regelmäßige Berichtserstattung an die EU-Kommission über die Lärmbelastung und betroffene Gebiete
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen, um schädliche Lärmeinwirkungen zu mindern und Ruhige Gebiete zu schützen

Die Umsetzung erfolgt in einem fünfjährigen Turnus und zielt darauf ab, den Umgebungslärm in belasteten Gebieten langfristig zu reduzieren.

Lärmkartierung: Berechnungen zur Erfassung von Umgebungslärm

Die Lärmkartierung ist ein zentrales Instrument zur Erfassung von Umgebungslärm. Dabei werden Lärmkarten anhand von Berechnungen erstellt, die den Lärmpegel an den Lärmquellen nachbilden und die Hauptlärmquellen wie Straßen-, Schienen-, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm abbilden. Die Lärmkarten dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung, um unter anderem stark betroffene Gebiete zu identifizieren und durch Maßnahmen der Lärmminderung zu entlasten.

Die modellbasierten Berechnungen stützen sich unter anderem auf Verkehrsdaten sowie topographische Grundlagen. Messungen vor Ort sieht die Umgebungslärmrichtlinie dabei nicht vor. Die Lärmberechnungen stellen Jahresmittelwerte dar. Lärmspitzen, die bei Einzelereignissen beispielsweise im Flugverkehr auftreten, sind demnach nur bedingt abbildbar und spiegeln nicht die subjektive Wahrnehmung wider.

Seit der vierten und aktuell gültigen Runde der Lärmkartierung (2022) gibt es ein EU-weites Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Dadurch sind die Ergebnisse nicht mehr mit denen der Vorrunde vergleichbar.

Lärmaktionsplan: Maßnahmen zur Lärmminderung

Ein Lärmaktionsplan wird erstellt, um gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm in belasteten Gebieten zu ergreifen. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung legt der Plan Strategien fest, um die Lärmbelastung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm zu verringern. Maßnahmen umfassen beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, Maßnahmen zur Straßensanierung, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Radverkehrs sowie gegebenenfalls passive Schallschutzmaßnahmen für (besonders) betroffene Gebäude.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung zu minimieren und ‚Ruhige Gebiete' zu schützen. Einen Rechtsanspruch auf Lärmminderung gibt es jedoch bisher nicht. Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre überprüft und angepasst, um eine nachhaltige Lärmminderung sicherzustellen.

Aktuell gilt in der Stadt Essen der Basis-Lärmaktionsplan der 4. Runde der Lärmaktionsplanung, der mit Ratsbeschluss vom 25.09.2024 in Kraft getreten ist.

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