Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung stellt sich vor

Amtsapotheker*innen erfüllen die nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen (MEO-Region).

Nachfolgend finden Sie einige Aufgabengebiete der Apotheken- und Arzneimittelaufsicht mit für Sie hilfreichen Informationen.

Klicken Sie einfach auf die einzelnen Themen, um mehr zu erfahren.

Aufgaben der Amtsapotheker*innen sind unter anderem:

Kontakt

Terminvereinbarung für Beglaubigungen bei Reisen mit BtM

Telefon: +49 201 88-53944

Alle weiteren Angelegenheiten

Telefon: +49 201 88-53945

Aktuelles

Cannabis auf Auslandsreisen

Seit 01.04.2024 ist Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. In den meisten Ländern zählt Cannabis weiterhin zu den Betäubungsmitteln. Aufgrund dessen ist für medizinisches Cannabis eine beglaubigte Reisebescheinigung notwendig.

Die benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich „Beglaubigung bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen“ auf dieser Seite.

Für die Beglaubigung wird das Rezept mit der ärztlichen Bescheinigung abgeglichen. Falls Sie ein e-Rezept haben, bringen Sie dieses in ausgedruckter Form zu Ihrem Termin im Gesundheitsamt mit.

Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet weitere Informationen .

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