Bundestagswahlen

Wahl der Mitglieder des Parlamentes der Bundesrepublik Deutschland

Nächster Wahltermin

Voraussichtlich am 23. Februar 2025

Wahlberechtigung

Wählen dürfen deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen dazu gibt die Bundeswahlleiterin.

Wählbarkeit

Wählbar ist jede Deutsche und jeder Deutsche, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlkreiseinteilung

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt, die alle eine vergleichbare Einwohnerzahl haben.
In Essen liegen die Wahlkreise 117 bis 119, wobei für den Wahlkreis 117 das Gebiet der Stadt Mülheim und der Essener Stadtbezirk IV (Stadtteile Schönebeck, Bedingrade, Frintrop, Dellwig, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bergeborbeck und Bochold) durch das Wahlkreisgesetz zusammengelegt wurden.
Die Stadt Mülheim stellt den Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 117. Die Wahl in den Bundestagswahlkreisen 118 und 119 (Essen II und III) liegt in der Verantwortung des Kreiswahlleiters Essen, des Stadtdirektors.
Mehr Informationen zur Wahlkreiseinteilung

Bundestagswahlkreise in Essen

Wahlsystem

Gewählt werden 299 Direktkandidat*innen aus den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 299 Listenkandidat*innen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den bundesweit gültig abgegebenen Zweitstimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl").
Der Deutsche Bundestag besteht also grundsätzlich aus 598 Mitgliedern.

Stimmabgabe

Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der*die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regelt § 6 Bundeswahlgesetz.

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