2022
2022
Grundsätzlich fünf Jahre
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern Sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen.
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt.
Das Essener Stadtgebiet ist zur Stimmabgabe in 322 Stimmbezirke und für die Kandidatenaufstellung und Direktwahl in 4 Landtagswahlkreise eingeteilt.
Die Wahlkreise haben sich an 2 Stellen verschoben, sodass aus Wahlkreis 68 Essen IV die Stadtteile Byfang und Burgaltendorf in den Wahlkreis 66 Essen II und die Stadtteile Bredeney und Schuir in den Wahlkreis 67 Essen III verlegt wurden. Wahlkreis 65 Essen I bleibt von Änderungen unberührt.
Die Wahl in den Landtagswahlkreisen 65 - 68 (Essen I - IV) liegt in der Verantwortung des Kreiswahlleiters der Stadt Essen, des Oberbürgermeisters.
Der Wahlkreis 65 setzt sich dabei aus einem Teil des Essener Stadtgebietes, den Stadtbezirken IV (Borbeck) und V (Altenessen/Karnap/Vogelheim), sowie dem Mülheimer Stadtteil Winkhausen zusammen.
Gewählt werden 128 Direktkandidat*innen aus den Landtagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 53 Listenkandidat*innen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl"). Der Landtag in NRW besteht also grundsätzlich aus 181 Mitgliedern.
Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.