Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Neuregelung der Grundsteuer in Kraft. Die Reform führt zu Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer. Wir erklären Ihnen hier, was sich für Grundstücks- und Immobilieneigentümer*innen in Essen ändert und worauf Sie achten müssen.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Grundsätzlich wird diese von den Eigentümerinnen*Eigentümern gezahlt. Im Falle einer Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieter*innen verteilt werden.
Der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid werden von den Finanzämtern erlassen. Änderungsgründe können daher nur dort geltend gemacht werden. Die Stadt Essen bittet daher, dass sich die Bürger*innen mit ihrem Anliegen an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Sofern das Finanzamt eine Änderung veranlasst, wird die Stadt Essen automatisch informiert. Die Bürger*innen erhalten dann von der Stadt Essen einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Kontaktmöglichkeiten
Die Stadt Essen empfiehlt, sich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das jeweils zuständige Essener Finanzamt zu wenden.
Die Adressen lauten:
Finanzamt Essen-NordOst oder Finanzamt Essen-Süd
Altendorfer Straße 129
45143 Essen
Der Kontakt zum Finanzamt ist auch telefonisch über die Hotline 0201 1894-1959 oder elektronisch (auch ohne ELSTER-Zugang) unter www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt möglich.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben oder zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Essen haben, finden Sie unter www.essen.de/gba viele Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.