Grundsteuerreform

Notwendig wurde die Reform durch das Urteil des Bundesverfas­sungs­gerichtes vom 10.04.2018, mit dem das Gericht entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke nach den Wertver­hältnissen zum 01.01.1964 in den alten Bundes­ländern und zum 01.01.1935 in den neuen Bundes­ländern mit dem Gleichheits­grundsatz des Artikel 3 unvereinbar sind.

Bis zum Ablauf des Kalender­jahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustel­lende Grundsteuer­wert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grund­steuer­zahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet (Hauptfest­stellungs­zeitpunkt). Ab dem 1. Juli 2022 kann die Grundsteuer­erklärung (Feststellungs­erklärung) elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Nach Erklärungsabgabe erlässt das Finanzamt einen Grundsteuer­wertbescheid sowie einen Grundsteuer­messbescheid.

Die Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 entscheiden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuer-Fest­stellungs­erklärung bundesweit von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert wird. Eine Grundsteuer­erklärung muss für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft abgeben werden.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) appelliert an alle Eigentümer*innen, die Grundsteuer­klärung baldmöglichst beim Finanzamt abzugeben.

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprech­partner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Die Hotline erreichen Eigen­tümer*innen mit Grundbesitz im Stadtgebiet Essen unter +49 201 1894-1959.

Serviceangebote der Finanzverwaltung

Eigentümer*innen finden alle wichtigen Informationen auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de, auch das Grundsteuer­portal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, den Boden­richtwert oder die Grundbuch­blattnummer. Die im Grundsteuer­portal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenricht­wert der Gutachter­ausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Die Abfrage dieser Daten beim Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es auf der Informations-Plattform Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümer*innen durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Zudem sind Checklisten für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreicher Katalog mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Zuständige Einrichtungen

Finanzamt Essen-NordOst und Essen-Süd
Altendorfer Str. 129
45143 Essen

Grundsteuer-Hotline: +49 201 1894-1959

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

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