Der Rat der Stadt Essen hat am 30. November 2022 die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2023 beschlossen.
Die Grundbesitzabgabenbescheide 2023 werden am 10.01.2023 versandt.
Der Rat der Stadt Essen hat am 30. November 2022 die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2023 beschlossen.
Die Grundbesitzabgabenbescheide 2023 werden am 10.01.2023 versandt.
Der Hebesatz für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) bleibt unverändert bei 670 %.
Die Bioabfallgebühr in Höhe von 0,45 € pro Liter konnte konstant gehalten werden, so dass keine Gebührenanpassung erforderlich war.
Die Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,39 € pro Kubikmeter konnte ebenfalls auf dem Vorjahreswert gehalten werden, so dass auch hier keine Gebührenanpassungen erforderlich waren.
Die Restmüllgebühr konnte für das Jahr 2023 um 0,02 € pro Liter gesenkt werden. Dies entspricht einer Minderung von 0,66 %. Der Preis für die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne sinkt so von jährlich 364,80 € auf 362,40 €. Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE GmbH) ist durch den Entsorgungsvertrag mit der Sammlung, dem Transport, der Behandlung und der Verwertung des der städtischen Entsorgungspflicht unterliegenden Abfalls beauftragt worden. Neben vielen anderen Faktoren hat insbesondere die Entscheidung, den Einbezug der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel einschließlich der anstehenden Erhöhung des CO²-Preises um ein Jahr auf den 01.01.2024 zu verschieben, zu der Minderung geführt. Diese zusätzlichen Entsorgungskosten sind somit in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 entfallen.
Die Kosten der Entwässerung setzen sich zusammen aus dem Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG, den Beiträgen der Abwasserverbände (Emschergenossenschaft und Ruhrverband), den Abwasserabgaben sowie den Verwaltungskosten der Stadt. Aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 erhält die Stadt Essen erstmalig eine Bedarfszuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren (Abwassergebührenhilfe). Grundlage für die Ermittlung des Anspruchs sind die gemeldeten Gebührensätze und das Maßstabsvolumen für Schmutz- und Niederschlagswasser aus 2022. Der Anspruch ist für die Niederschlagswassergebühren entstanden und wurde zur Senkung der Kosten entsprechend berücksichtigt.
Aus den dargestellten Gründen sinkt die Niederschlagswassergebühr von 1,87 € um 0,03 € auf 1,84 € pro Quadratmeter.
Die Straßenreinigungsgebühr steigt um 0,29 € auf 8,63 € pro Frontmeter (+ 3,48 %). Die Gebühr pro Frontmeter für den Winterdienst nach Streuplan A ist um 0,18 € auf 2,35 € (+ 8,29 %) und für den Winterdienst nach Streuplan B um 0,12 € auf 1,57 € (+ 8,28 %) erhöht worden. Die Anpassung der Gebührensätze gegenüber der Vorjahreskalkulation ist neben veränderten Kosten auf die Entwicklung der Merkmale (Frontmeter) und der Vorträge aus Vorjahren zurückzuführen. Insbesondere ist hier der Anstieg der Kosten der EBE GmbH für die Straßenreinigung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln anhand von Indizes für Lohn, Reparatur und Unterhaltung sowie Dieselkraftstoffe zu nennen. Maßgebliche Auswirkung auf die Höhe der Winterdienstgebühren hat der Vortrag aus Vorjahresergebnissen im Rahmen des Gebührenausgleichs. Das Gesamtergebnis im Winterdienst für das Jahr 2021 schließt mit einer Unterdeckung ab und resultiert im Wesentlichen aus der Nachzahlung an die EBE für die tatsächlich gefahrenen Einsätze und dem Verbrauch an Streusalz und Sole, hervorgerufen durch die extreme Wetterlage im Februar 2021.
Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Stadtsteueramt nach dem 16.11.2022 bekannt geworden sind, konnten leider aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden mit dem ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.