Amt für Soziales und Wohnen: Umzug der Abteilungen der Klinkestraße beginnt ab Montag

25.09.2026

Die bislang in der Klinkestraße 29–31 untergebrachten Abteilungen des Amts für Soziales und Wohnen ziehen ab Montag, 28. September, an den neuen Standort in der Altendorfer Straße 103. Derzeit befinden sich in der Klinkestraße noch zwei Abteilungen mit den Bereichen Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld für die Städte Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen sowie Wohngeld, wobei der Bereich Elterngeld bereits vom 21. bis 23. September umgezogen ist und den Vorsprachenservice in der kommenden Woche am neuen Standort in der Altendorfer Straße schon wieder aufnimmt.

Im Zusammenhang mit dem Umzug ab Montag bleiben die persönlichen Vorsprachebereiche vorübergehend zu folgenden Zeiten geschlossen:

  • Wohngeld: 2. bis 6. Oktober
  • Schwerbehindertenangelegenheiten: 5. bis 9. Oktober

Telefonisch sind alle Bereiche während der Umzugsphase wie gewohnt erreichbar. Nach Abschluss des jeweiligen Umzugs werden die persönlichen Vorsprachen am neuen Standort wieder aufgenommen.

In den Bereichen Elterngeld und Wohngeld sind persönliche Vorsprachen auch künftig ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Serviceportal möglich.

Öffnungszeiten am neuen Standort

Nach Abschluss des jeweiligen Umzugs sind die Bereiche in der Altendorfer Straße 103 zu den bisherigen Öffnungszeiten erreichbar:

  • Montag und Dienstag: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 15 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr

Für Rückfragen stehen weiterhin die bekannten Service-Nummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung:

Digitale Services weiterhin verfügbar

Unabhängig vom Umzug können Bürger*innen zahlreiche Anliegen weiterhin digital erledigen. Informationen und Online-Services stehen wie gewohnt auf der Homepage des Amtes für Soziales und Wohnen in Essen zur Verfügung.

Dokumente können zudem bequem über den Dokumentenupload des Amts für Soziales und Wohnen unter www.essen.de/fb50-dokumentenupload eingereicht werden. Auf Wunsch erhalten Bürger*innen eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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