PIN-Rücksetzdienst für den Personalausweis wieder verfügbar

16.10.2026

Wer die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen möchte, benötigt eine selbstgewählte sechsstellige PIN. Wurde diese vergessen oder ist der ursprüngliche PIN-Brief nicht mehr vorhanden, kann die PIN ab sofort wieder online zurückgesetzt werden. Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes ist wieder unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de verfügbar.

Über den Dienst kann kostenlos ein Brief mit den für die erneute Aktivierung beziehungsweise Vergabe einer neuen PIN erforderlichen Informationen bestellt werden. Ein persönlicher Termin beim Bürgeramt ist dafür nicht mehr erforderlich.

Voraussetzung für die Bestellung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine deutsche Meldeadresse. Darüber hinaus wird ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die AusweisApp und ein Handy/Tablet Endgerät mit NFC-Funktion oder ein geeignetes Kartenlesegerät benötigt.

Aus Sicherheitsgründen ist eine persönliche Identitätsprüfung erforderlich. Der Rücksetzbrief wird per Postident-Verfahren zugestellt und muss persönlich entgegengenommen werden. Wer zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, kann den Brief in der zuständigen Postfiliale abholen. Dort muss ebenfalls ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Der Umschlag enthält eine neue PIN, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Über den QR-Code kann die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion anschließend auf dem Smartphone gestartet werden. Nach erfolgreicher Aktivierung muss die zugesandte PIN durch eine eigene sechsstellige PIN ersetzen werden.

Die PIN ist erforderlich, um die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu verwenden. Mit ihr können sich Bürgerinnen*Bürger bei zahlreichen Behörden und Unternehmen digital identifizieren.

EUDI-Wallet "d-you“ benötigt die Online-Ausweisfunktion

Mit Blick auf die geplante Einführung der staatlichen deutschen EUDI-Wallet "d-you“ gewinnt die Online-Ausweisfunktion weiter an Bedeutung. Die digitale Brieftasche soll ab dem 2. Januar 2027 unter anderem die Nutzung digitaler Identitätsnachweise auf dem Smartphone ermöglichen.

Mit der Wiederaufnahme des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes steht nach Verlust der PIN wieder ein digitaler Weg zur Verfügung, um die Online-Ausweisfunktion ohne persönlichen Besuch im Bürgeramt zu reaktivieren.

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