Zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten im Quartier hat die Stadt Essen einen Verfügungsfonds in den Fördergebieten des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt" (ehemals "Soziale Stadt") eingerichtet. Mit dem Verfügungsfonds soll das Engagement der Bewohnerschaft für ihren Stadtteil und die Teilhabe engagierter Akteurinnen*Akteure am Erneuerungsprozess gestärkt werden.
Verfügungsfonds
Wo werden Projekte gefördert?
Die Projekte und Veranstaltungen müssen in den Fördergebieten des Programms "Sozialer Zusammenhalt" liegen, für die es einen Verfügungsfonds gibt.
Zurzeit ist das in den folgenden Stadtteilen der Fall:
• Altenessen-Süd
• Nordviertel
• Altendorf
• Bochold
• Katernberg
• Schonnebeck
• Stoppenberg
• Stadtkern
• Ostviertel
• Südostviertel
• Karnap (Teilbereich)
• Altenessen-Nord (Teilbereich)
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich können Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Stärkung des Images des Stadtteils und der Identifikation mit dem Stadtteil leisten. Das sind zum Beispiel:
• Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Fördergebiet
• Mitmachaktionen
• Wettbewerbe zu Themenstellungen im Fördergebiet
• Imagekampagnen
• andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den Stadtteilen
Was kann nicht gefördert werden?
• institutionelle Förderungen
• Maßnahmen, mit deren Durchführung vor der Bewilligung bereits begonnen wurde
• Pflichtaufgaben der Stadt
• Projekte, für die es andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
Die Verfügungsfondsmittel dürfen nur nachrangig eingesetzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass diese Möglichkeiten vorab geprüft werden müssen.