Gestaltungssatzung Innenstadt

Öffentliche Auftaktveranstaltung am 18. Juni 2025

Die öffentliche Auftaktveranstaltung ist das erste Beteiligungsformat des gerade erst angestoßenen Erarbeitungsprozesses der Gestaltungssatzung Innenstadt. Er bietet Bürgerinnen*Bürgern, Eigentümerinnen*Eigentümern, Händlerinnen*Händlern, Gastronominnen*Gastronomen und weiteren Interessierten die Möglichkeit, sich über Anlass und Ziel der Gestaltungssatzung zu informieren. Zudem soll in der öffentlichen Auftaktveranstaltung ein Stimmungsbild zu Gestaltungsfragen eingeholt und ein Raum für Rückfragen geschaffen werden. Ziel ist es, die Stadtgestalt der Essener Innenstadt zu bewahren und weiterzuentwickeln - und sie somit gestalterisch als Einkaufs-, Wohn-, Gastronomie-, Kultur- und Bildungsort zu stärken. Dafür sind auch die Perspektiven und Ideen der Akteurinnen*Akteure vor Ort entscheidend.

Anmeldung

Für eine Teilnahme an der öffentlichen Auftaktveranstaltung (Haus der Technik, Hollestraße 1) ist eine Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Zur besseren Planung ist eine vorherige Anmeldung bis einschließlich 16. Juni 2025 jedoch wünschenswert, um die Anzahl der Teilnehmenden einschätzen zu können.

Stadtspaziergang

Vor der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, an der Führung "Architektur in der Essener Innenstadt" über die Volkshochschule (VHS) Essen teilzunehmen.

Der Stadtspaziergang ist auf eine Teilnehmendenzahl von 30 Personen begrenzt. Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung über die VHS möglich. Die Führung ist kostenfrei.

Gestaltungssatzung - Was ist das?

Eine Gemeinde kann für bestimmte Teile des Gemeindegebietes durch Satzung zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Gestaltungssatzungen haben mehrere Ziele: Zum einen geht es darum, wertvolle Architektur zu bewahren. Zum anderen sollen sie den einheitlichen Umgang mit prägenden Elementen des Stadtbilds gewährleisten und so eine Harmonisierung bestehender und neuer baulicher Anlagen herstellen. Dazu können die Satzungen zum Beispiel Regelungen zur Gestaltung einzelner Bauteile treffen. Das können etwa Fassaden, Fenster und Türen oder Dächer sein. Zudem können durch eine Satzung auch Sondernutzungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Werbeanlagen oder das Erscheinungsbild von Außengastronomie - geregelt werden.

Gestaltqualität Essens auf dem Prüfstand

In der Innenstadt gibt es viele Gebäude mit gestalterischen Qualitäten, die in Zukunft stärker in Szene gesetzt werden sollen. Zugleich gibt es stellenweise sichtbare Gestaltungsmängel - etwa bei Fassaden, überfrachteten Werbeanlagen oder Außengastronomien. Unter Einbezug der Öffentlichkeit soll daher nun eine Gestaltungssatzung für den Stadtkern erarbeitet werden, die das Erscheinungsbild langfristig verbessern soll.

Die Essener Innenstadt im Wandel der Zeit

Die Essener Innenstadt zeigt auf kleinem Raum ein vielfältiges Stadtbild und unterschiedliche historische Epochen - vom mittelalterlichen Stadtgrundriss mit Plätzen wie Salzmarkt, Weberplatz oder Kornmarkt bis zur modernen Hochhaus-Skyline. Zeugnisse der industriellen Blütezeit wie das Grillo-Theater, die Alte Synagoge oder die Lichtburg spiegeln Reformarchitektur, Expressionismus und Neues Bauen. Auch der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg hat Spuren hinterlassen: Trotz knapper Mittel entstanden markante Bauten der Ruhrmoderne wie z. B. das Heroldhaus oder das Haus der Evangelischen Kirche. Ab den 1960er Jahren prägen Hochhäuser das Bild der wachsenden Dienstleistungsstadt. Nicht nur bekannte Denkmäler erzählen diese Geschichte - auch die Alltagsarchitektur zeigt eindrücklich, wie sich die Innenstadt über die Jahrzehnte gewandelt hat.

Diese Entwicklungen sind prägend für das Stadtbild von heute. Die Betrachtung der historischen Entwicklung Essens ist der erste Schritt im Arbeitsprozess und bildet neben der Erarbeitung von Leitlinien die Grundlage für die Erstellung der Gestaltungssatzung. Die Stadt Essen wird sich dieser Aufgabe in den nächsten rund eineinhalb Jahren widmen und die Öffentlichkeit laufend in den Prozess einbinden.

Innenstadt, Stadtgestaltung, Stadtbildpflege, Leitung

Frau Brinkhoff, Vanessa
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Innenstadt, Stadtgestaltung, Stadtbildpflege

Frau Müller, Anna-Lena
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