Brandverhütungsschau

Die Stadt Essen ist gesetzlich verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen durchzuführen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder wenn bei einem Brand oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können. Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Essen übernimmt diese kommunale Aufgabe.

Eigentümer*innen und Nutzer*innen von baulichen Anlagen sind verpflichtet, diese so Instand zu halten, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Nutzung dieser davon ausgehen.

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung von gegebenenfalls vorhandenen brandschutztechnischen Mängeln und Gefahrenquellen, insbesondere in Hinblick auf Abschlüsse von Brandabschnitten, Sicherstellung der Rettungswege und dem Funktionieren des anlagentechnischen Brandschutzes.

Somit soll sichergestellt werden, dass in besonders gefährdeten baulichen Anlagen der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt beziehungsweise die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert, die Rettung von Menschen und Tieren sowie in wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.

Auch die wiederkehrenden Prüfungen von Sonderobjekten wie z.B. Versammlungsstätten, welche unter Federführung der unteren Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden, werden von der Feuerwehr begleitet. So werden in enger Zusammenarbeit der Fachbereiche die wiederkehrenden Prüfungen und die Brandverhütungsschauen zusammen durchgeführt.

Brandverhütungsschauen werden in Abhängigkeit der Objektkategorie in Zeitabständen von längstens drei oder sechs Jahren durchgeführt. Eine Liste der Objektkategorien, welche brandverhütungsschaupflichtig sind, finden Sie als Anhang zur Satzung der Feuerwehr Essen (siehe rechts).

Eine Liste der Objektkategorien, welche brandverhütungsschaupflichtig sind, finden Sie als Anhang zur Satzung der Feuerwehr Essen:

Zuständigkeiten

Sonderplanung

Sachgebietsleiter: Herr Knoch

Stadtkern
Frau Fahl
Herr Georges

Stadtgebiet 1

Sachgebietsleiter: Herr Zeitner

Zuständigkeiten nach Stadtteil

Stadtgebiet 2

Sachgebietsleiter: N.N.

Zuständigkeiten nach Stadtteil

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