Immissionsschutz im privaten Bereich

Grundsätzlich muss zwischen Störungen durch Gewerbebetriebe und denen durch Privatpersonen unterschieden werden. 

Störungen durch Gewerbe

Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen ist vorrangig zuständig die Untere Immissionsschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Essen. Dies gilt insbesondere auch bei Staub- oder Gasimmissionen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den nebenstehenden Link zum Immissionsschutz bei Gewerbebetrieben.

Störungen durch Privatpersonen

Störungen durch Privatpersonen können dem Sachgebiet Ortshygiene/Immissionsschutz beim Ordnungsamt der Stadt Essen angezeigt werden (siehe unten stehende Kontaktangaben).

Von großer Bedeutung für den Bereich der Störungen durch Privatpersonen sind der Schutz der Nachtruhe und der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten. Auszüge des Gesetzestextes sind über die nebenstehenden Links zu erhalten.

Privatrecht

Neben diesen öffentlichen Regelungen bestehen bei Mietverhältnissen oder bei Eigentumswohnungen auch noch privatrechtliche, durch den Mietvertrag oder eine Hausordnung getroffene Bestimmungen (beispielsweise eine Mittagsruhezeit). Diese können nur privatrechtlich über den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden. Bitte prüfen Sie daher auch die möglichen privatrechtlichen Schritte, bevor Sie einen Störungsfall dem Ordnungsamt anzeigen.

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

gesetzliche Grundlagen zum Download

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

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