Stellungnahme der Stadt Essen: Bundestag beschließt Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Auswirkungen auf mögliche Fahrverbote in Essen

15.03.2019

Der Bundestag hat gestern (14.3.) dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit bei möglichen Fahrverboten als Maßnahme bei Überschreitungen des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid berücksichtigen. Fahrverbote sollen künftig dann verhängt werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem soll das neue Gesetz Ausnahmen für bestimmte Kraftfahrzeuge von drohenden Fahrverboten regeln.

"Die Entscheidung des Bundestages unterstützt die Argumentation des Landes NRW und der Stadt Essen über die Verhältnismäßigkeit von drohenden Fahrverboten in Essen", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. Das Stadtoberhaupt weiter: "Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass wir uns nun zurücklehnen können. Unser Engagement zur Verbesserung der Luftqualität in Essen werden wir konsequent weiterführen. Die Luft in unserer Stadt muss noch besser werden. Der Gesundheitsschutz der Essener Bürgerinnen und Bürger hat für mich oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Im Bereich der Feinstaubwerte halten wir seit 2012 alle Grenzwerte ein. Die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht vor, die geltenden EU-Grenzwerte einzuhalten."

Darüber hinaus prüft die Verwaltung derzeit über 40 weitere Maßnahmen, die zusätzlich in den Luftreinhalteplan eingearbeitet werden sollen, wie beispielsweise die Stärkung des Radverkehrs, die Verdichtung des ÖPNV-Angebots und die Förderung von Elektromobilität. Voraussichtlich in seiner Sitzung im Mai befasst sich der Rat der Stadt Essen damit.

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