Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde ausgeweitet

08.12.2021

Die Stadt Essen plant eine Ausweitung der Hundesteuerbefreiung für Tierheim-Hunde. Auf Initiative von Oberbürgermeister Thomas Kufen sollen Hunde, die aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim Essen aufgenommen werden, zukünftig 36 Monate lang von der Hundesteuer befreit werden. Bis jetzt ist dies für einen Zeitraum von 12 Monaten geregelt.

Das Tierheim Essen - Tierschutzverein Groß-Essen e. V. / Albert-Schweitzer-Tierheim / Grillostraße 24, 45141 Essen – wird unter anderem durch Mittel der Stadt Essen mitfinanziert. Um einen Anreiz für die Entlastung des Tierheims zu schaffen, hatte der Rat der Stadt Essen die Befreiung von der Hundesteuer für die ersten 12 Monate der Haltung nach Aufnahme des Hundes aus dem städtischen Tierheim beschlossen.

Während der Corona-Pandemie ist die Anzahl an zu betreuenden Hunden im Tierheim deutlich gestiegen. Hauptsächlich durch unüberlegte Anschaffung eines Tieres über das Internet oder Kleinanzeigenportale. Mit einer ausgeweiteten Steuerbefreiung und der guten Beratung durch das Tierheim Essen soll ein zusätzlicher Anreiz für eine Vermittlung und Aufnahme eines Tierheimhundes gegeben werden. Zurzeit werden 20 Hundehalter*innen von der städtischen Hundesteuer für die ersten 12 Monate befreit.

Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Dezember-Sitzung.

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