Rat stimmt geplantem Ausbau des Glasfasernetzes zu

30.03.2022

In seiner heutigen Sitzung (30.03.) hat der Rat der Stadt Essen der Umsetzung des Konzeptes "ruhrfibre" zugestimmt. Damit will die Stadt Essen den Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet vorantreiben.

Grundgedanke des Public Private Partnership-Projektes ist, ein integriertes Glasfasernetz zu bauen, das in einer ersten Phase neben dem Anschluss von 153.000 Haushalten mit Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnung ("Fibre-to-the-home", FTTH) zahlreiche Geschäftskunden, Schulen, Krankenhäuser und weitere öffentliche Gebäude und Einrichtungen direkt anschließt. Explizites Ziel ist es, eine Flächendeckung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen. Hierzu ist die Nutzung bestehender Infrastrukturen, wie zum Beispiel stadteigener Leerrohre oder Standorte, vorgesehen und für den Projekterfolg maßgeblich. Das integrierte Glasfasernetz der "ruhrfibre" soll durch den Anschluss zahlreicher Standorte für Antennen des neuen Mobilfunkstandards 5G zudem die Voraussetzung für einen effizienten und raschen Ausbau dieses neuen Mobilnetzes in der Stadt Essen schaffen, ohne dass für diesen Ausbau erneut separate Infrastrukturen gebaut und somit Baustellen eingerichtet werden müssten.

Die Stadt Essen beteiligt sich an dem Projekt über die städtische EVV mit einer Investition von 1 Million Euro als Teil einer zu gründenden Gesellschaft. Voraussetzungen für die gemeinsame Projektgesellschaft sollen mit dem Beschluss des Rates sein, dass sich verlässliche Investor*innen zur Finanzierung des geplanten Ausbaus verpflichten sowie Zusagen von Bauunternehmen vorliegen und mindestens ein Internet Service Provider für den aktiven Betrieb des Netzes der zu gründenden ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co KG bereitsteht. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer originären Zuständigkeiten die Genehmigungsprozesse für den Glasfaserausbau in Essen so zu organisieren, dass ein zügiger flächendeckender Glasfaserausbau diskriminierungsfrei durch Marktteilnehmer erfolgen kann.

Nach der heutigen Beschlussfassung des Rates muss nun noch die Kommunalaufsicht zustimmen.

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