Restriktive Bewirtschaftungsregeln für den Haushalt 2022

08.04.2022

Die aktuellen Entwicklungen in Folge des Ukraine-Kriegs bringen erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt 2022 mit sich. Um den sich abzeichnenden Haushaltsverschlechterungen durch

  • die zusätzlichen Kosten für die Aufnahme, Versorgung und Integration einer noch nicht absehbaren Zahl von Geflüchteten,
  • den Anstieg der Inflationsrate auf + 7,3 Prozent und
  • den Anstieg der Preise für gewerbliche Produkte wie Strom, Investitions-, Vorleistungs-, Gebrauchs- und Verbrauchgüter von + 25,9 Prozent

entgegenzuwirken und den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden, hat der Stadtkämmerer ab sofort eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt. Die Bewirtschaftung des Haushalts analog § 82 GO NRW bedeutet konkret, dass die Verwaltung finanzielle Verpflichtungen nur für sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahmen eingehen darf. Damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt, wurde ein Katalog an Maßnahmen definiert, die von der restriktiven Bewirtschaftung ausgenommen sind.

Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Verkehrssicherung
  • Maßnahmen zur Gefahren- und Schadensabwehr
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen
  • Verwaltungsakte auf gesetzlicher Grundlage
  • bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen
  • coronabedingte Maßnahmen
  • Digitalisierung
  • Klimaschutz

Investitionsmaßnahmen sind von den Haushaltsrestriktionen nicht betroffen. Der Stadtkämmerer hat alle Fraktionen im Rat der Stadt Essen über die Verschärfung der Regeln für die Bewirtschaftung des Haushalts in einem Schreiben informiert.

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