Fördermittel für die weitere Entwicklung der Bergbauflächen im Raum Freiheit Emscher

14.07.2023

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Förderrichtlinie zur Gewährung von Fördermitteln für die nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet veröffentlicht. Insbesondere sollen Investitionen für die Erschließung und Baureifmachung der ehemaligen Bergbauflächen gefördert werden.

Durch diese Förderung haben nun insbesondere die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl die Möglichkeit, aus dem im letzten Jahr angekündigten EU Programm zur Förderung des gerechten Wandels (Just Transition Fund, JTF) Mittel zu beantragen. Ein Teil der Fördermittel kann auch für Maßnahmen auf Essener Stadtgebiet genutzt werden, da das Förderprogramm gezielt auf die Fragestellung der Revitalisierung von Bergbauflächen insbesondere im Raum Freiheit Emscher zugeschnitten wurde. So können nun bestimmte Maßnahmen unabhängig von Stadt- und Regierungsbezirksgrenzen geplant werden, wie zum Beispiel die Erschließung der Fläche Sturmshof (ehemaliges Kohlelager am Rhein-Herne-Kanal), die teilweise über Essener Stadtgebiet führt.

Bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen wird die im April gegründete Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH eine wichtige Rolle spielen. Insgesamt stehen für die vier Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl 90 Millionen Euro zur Verfügung. Mindestens 75 Prozent der beantragten Mittel müssen bis Mitte 2026 ausgegeben sein. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden sollen, entscheidet sich im Laufe der nächsten Monate und hängt auch vom jeweiligen Fortschritt der bergrechtlichen Abschlussbetriebspläne ab. Maßnahmen zum Beispiel auf den Flächen Prosper II oder Sturmshof können erst angegangen werden, wenn die Flächen aus dem Bergrecht entlassen sind. Am weitesten fortgeschritten sind die Überlegungen für ein neues Gewerbegebiet in der Welheimer Mark südlich der Kokerei und auf Essener Stadtgebiet für die Fläche Emil Emscher. Auch hier muss zunächst die Erschließung einschließlich der Entwässerungsanlagen geplant und gebaut werden. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen der Stadt Bottrop, der Stadt Essen und der RAG Montan Immobilien vorbereitet.

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