Information für Grundstückseigentümer*innen im Vorfeld des Jahresbescheides 2024

05.10.2023

Noch bis zum 15. November können Grundstückseigentümer*innen dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Zwischenzählerstände für Gartengießwasser, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen mitteilen, damit diese noch im Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben 2024 berücksichtigt werden können.

Mitteilungen werden unter Angabe der Einheitswertnummer an die E-Mail-Adresse steueramt@essen.de erbeten. Nach dem Stichtag eingehende Mitteilungen werden mit dem ersten Änderungsbescheid beziehungsweise zukünftig berücksichtigt.

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Stadt Essen
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