Ab Dienstag, 1. Juli, gilt die neue Satzung der Stadtbibliothek. Der Rat der Stadt Essen hat diese in seiner Sitzung am Mittwoch, 4. Juni, beschlossen. Mit der neuen Bibliothekssatzung treten einige wichtige Änderungen in Kraft, unter anderem hinsichtlich der Leihfristen und Gebühren.
Gab es bisher unterschiedliche Leihfristen – beispielsweise für Bücher und Blu-Rays –, so können ab Inkrafttreten der neuen Regelung alle Medien (mit Ausnahme von Zeitschriften) einheitlich für vier Wochen entliehen werden. Bei aktuellen Zeitschriften beträgt die Leihdauer eine Woche. Gesondert gekennzeichnete Präsenzbestände können nicht ausgeliehen werden.
Neu ist zudem die Möglichkeit, Medienbestellungen eigenständig über den Online-Katalog der Stadtbibliothek durchzuführen. Dieser digitale Weg ermöglicht eine schnellere und effizientere Bearbeitung und sollte vorrangig genutzt werden.
Auch einige Gebühren wurden angepasst: Die Vormerkgebühr wurde von 1,00 Euro auf 0,50 Euro pro Medium gesenkt. Für Bestellungen fällt ab dem Stichtag ebenfalls eine Gebühr von 0,50 Euro pro Medium an. Kinder unter 12 Jahren sind von diesen Gebühren befreit.
Die Bearbeitungsgebühr für Mahnungen wurde von 2,50 Euro auf 6,00 Euro erhöht. Alle übrigen Gebühren bleiben unverändert.
Mit diesen Änderungen reagiert die Stadtbibliothek auf die Bedürfnisse ihrer Nutzer*innen und stellt einen modernen und benutzerfreundlichen Service sicher.
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