Fortführung und Erweiterung der OGS-Gruppen zum Schuljahr 2026/2027

Beschluss im Rat der Stadt Essen

27.05.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Im Schuljahr 2026/2027 sollen 649,5 OGS-Gruppen eingerichtet werden, 77,5 mehr als im Vorjahr
  • die Betreuungsquote im Primarbereich steigt dadurch auf insgesamt rund 78 Prozent
  • die Stadt Essen investiert insgesamt rund 20,3 Millionen Euro in die OGS-Angebote

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (27.05.) Sitzung die Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) beschlossen. Insgesamt sollen im Schuljahr 2026/2027 nun 649,5 OGS-Gruppen eingerichtet werden, 77,5 mehr als im Vorjahr.

Warum ist das nötig?

Die Stadt Essen reagiert damit auf die Meldung von Mehrbedarfen durch die Essener Schulleitungen sowie auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter.

Wie entwickelt sich dadurch die Betreuungsquote?

Die Umsetzung des OGS-Gruppenausbaus zum neuen Schuljahr 2026/2027 ergibt eine OGS-Betreuungsquote von etwa 63,5 Prozent an Grundschulen und circa 48 Prozent an Förderschulen. Einschließlich der acht-bis-eins-Betreuung erhöht sich die Betreuungsquote im Primarbereich dadurch auf insgesamt circa 78 Prozent (im Schuljahr 2025/2026 waren es etwa 72,6 Prozent).

Wie war die Anzahl der Essener OGS-Gruppen in den vergangenen Schuljahren?

Die Entwicklung der durch den Rat beschlossenen Gruppen in den vergangenen Jahren zeigt den deutlichen Ausbau der Ganztagsangebote:

  • 2023/2024
    466 Gruppen mit 11.359 Plätzen
  • 2024/2025
    513 Gruppen mit 12.342 Plätzen
  • 2025/2026
    572 Gruppen mit 13.488 Plätzen
  • 2026/2027
    649,5 Gruppen mit 15.372 Plätzen

Was investiert die Stadt Essen?

Für die bestehenden und erweiterten OGS-Angebote investiert die Stadt Essen insgesamt rund 20,3 Millionen Euro. Allein durch die zusätzlichen Gruppen steigt der städtische Eigenanteil um rund 4,1 Millionen Euro.

Die Investitionen fließen unter anderem in:

  • Mobiliar und multifunktionale Raumausstattung,
  • zusätzlichen Personalbedarf seitens der federführenden Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE),
  • Koordinierungsstellen im Rahmen der "Qualitätsoffensive OGS".

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Vorlage 0547/2026/4 .

Zum Hintergrund

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert und die weitere rechtliche Ausgestaltung auf die Bundesländer übertragen. Das zunächst vom Land NRW für das Frühjahr 2024 angekündigte Ausführungsgesetz, welches die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beinhalten sollte, wurde nicht verabschiedet.

Der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW "Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (gemäß Kabinettbeschluss vom 2. Juli 2024) wird am 1. August 2026 in Kraft treten.

Der fünfte Band der Schulentwicklungsplanung der Stadt Essen widmet sich dem Thema Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen in der Stadt Essen und wurde im April 2025 veröffentlicht.

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