Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden ab Montag, 13. Juli, verschickt. Aufgrund der Ende Mai 2026 erfolgten Beschlussfassung des Rates über die Hebesätze für die Grundsteuer war ein Versand zu den üblichen Jahresanfangsterminen in diesem Jahr nicht möglich.
Die Grundsteuer ist zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Eigentümer*innen können an dem von der Stadt Essen empfohlenen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen oder die Beiträge per Einzelüberweisung zahlen.
Für die nachzuholenden Grundsteuerbeträge der ersten drei Quartale 2026 gilt als Fälligkeitstermin der 17. August. Die konkreten Zahlungsbeiträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid.
Die Bescheide zu den Grundbesitzgebühren mit den gewohnten Fälligkeiten wurden bereits Anfang des Jahres versandt. Eigentümer*innen wurden in diesem Zuge darüber informiert, dass die Grundsteuer für das Jahr 2026 aufgrund der noch ausstehenden Hebesatzentscheidung zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt wird. Die im August fälligen Beträge wurden dadurch frühzeitig angekündigt.
Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, können sich die Eigentümer*innen an die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen wenden. Dort wird im Einzelfall geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stundung oder andere Zahlungserleichterungen vorliegen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Pressemeldung "Grundsteuer: Rat beschließt neue Hebesätze" (siehe rechts).
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