50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland

So schützt die Stadt Essen bedrohte Arten vor Ort

19.06.2026

Vor 50 Jahren, am 20. Juni 1976, trat Deutschland dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) bei. Dieses internationale Abkommen ist bis heute die wichtigste Grundlage, um den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu regulieren.

Diesem Abkommen sind bis heute über 180 Staaten beigetreten. Der illegale Artenhandel ist nach dem Drogen-, Waffen-, und Menschenhandel weltweit der viertgrößte kriminelle Schwarzmarkt. Genau hier setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen an.

Was das für die Bürger*innen bedeutet, zeigt die tägliche Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Umweltamt der Stadt Essen. Während das Abkommen auf internationaler Ebene Rahmenbedingungen schafft, ist es die lokale Behörde, die dafür sorgt, dass diese Regeln in Essen auch tatsächlich eingehalten werden.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen

In Essen überwacht die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt den Artenschutz und ergreift aktiv Maßnahmen, um diesen umzusetzen. Zu den Kernaufgaben gehört die Prüfung der legalen Herkunft bei der Anmeldung und Abmeldung von artengeschützten Tieren. Jede*r Halter*in eines geschützten Tieres – sei es ein exotischer Vogel, ein Reptil oder eine seltene Pflanze – muss in Essen nachweisen, dass das Tier nicht aus illegalem Handel stammt.

Darüber hinaus führt die Behörde regelmäßige Kontrollen durch. Diese betreffen Zoogeschäfte, Züchter*innen und auch Privatpersonen. Ziel ist es, den illegalen Markt einzudämmen, den Handel zu kontrollieren und die heimische Biodiversität zu schützen.

Diese Befugnisse ergeben sich aus der Umsetzung des Washingtoner Abkommens in deutsches und EU-Recht: Die EU-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97) bildet die Grundlage, konkretisiert durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Bei Hinweisen auf massive Verstöße, wie etwa ein Verdacht auf illegalen Singvogelfang, wird die Untere Naturschutzbehörde umgehend aktiv. Dabei arbeitet die Behörde eng mit der Kriminalpolizei zusammen und führt beispielsweise gemeinsam Hausdurchsuchungen durch, um Beweise zu sichern.

Gleiches gilt für den grenzüberschreitenden Handel: Bei Verdacht auf illegal eingeführte geschützte Arten koordiniert die UNB ihre Maßnahmen direkt mit dem Zoll. Die dadurch beschlagnahmten Tiere werden anschließend in geeigneten Einrichtungen untergebracht, wo sie fachgerecht versorgt werden können.

Was können Bürger*innen tun, um den Artenschutz zu unterstützen?

Artenschutz ist nicht allein Sache der Behörden. Deshalb hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen ein paar wichtige Punkte für Bürger*innen zusammengefasst:

  • Kein Kauf ohne Nachweis: Wer exotische Tiere oder Pflanzen kauft, sollte unbedingt auf einen Legalitätsnachweis bestehen.
  • Vorsicht bei Souvenirs: Produkte aus Elfenbein, Schildpatt oder bestimmten Hölzern sind oft verboten – auch wenn sie im Urlaub gekauft wurden.
  • Onlinehandel kritisch prüfen: Im Internet werden häufig geschützte Arten illegal angeboten. Ein zu guter Preis ist oft ein Warnsignal.
  • Nachfragen: Bei Unsicherheiten können sich Bürger*innen einfach an die Untere Naturschutzbehörde oder bei Fragen zu Ein- und Ausfuhr an den Zoll wenden.

Auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde unter www.essen.de finden Interessierte weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten zum Thema Artenschutz.

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