Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (08.07.) die Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 beschlossen. Damit schafft die Stadt Essen die Grundlage für 46 Maßnahmen mit Investitionen in Höhe von rund 424,9 Millionen Euro. Davon stammen rund 335 Millionen Euro aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit den Mitteln sollen wichtige Infrastrukturprojekte in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Verkehr, Digitalisierung, Sport sowie öffentliche Sicherheit umgesetzt werden.
Was steckt hinter dem NRW-Infrastrukturgesetz?
Bund und Länder haben im Frühjahr 2025 ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. Insgesamt stehen bundesweit 500 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung. Davon erhält Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro, wovon etwa 12,7 Milliarden Euro an Städte, Gemeinden und Kreise fließen. Auf die Stadt Essen entfallen rund 335 Millionen Euro Fördermittel.
Welche Projekte setzt die Stadt Essen um?
Die Stadtverwaltung hat eine Maßnahmenliste mit förderfähigen Projekten erarbeitet. Sie umfasst derzeit 46 Maßnahmen. Die Maßnahmen verteilen sich auf drei Förderbereiche:
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur:
Sanierung von Liegenschaften, etwa Maßnahmen für Klimaschutz, Klimaanpassung und ökologische Nachhaltigkeit:
Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz:
Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt?
Bei der Auswahl standen mehrere Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören die Förderfähigkeit, eine möglichst breite Verteilung über das Essener Stadtgebiet sowie eine effiziente Umsetzung der Projekte. Die Maßnahmenliste enthält mehr Projekte als mit den Fördermitteln finanziert werden können. So können Vorhaben nachrücken, falls andere Projekte nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden. Das erhöht die Chance, die bereitstehenden Fördermittel vollständig für Essen zu nutzen.
Bis wann müssen die Projekte umgesetzt werden?
Förderfähig sind Maßnahmen, die frühestens am 1. Januar 2025 begonnen haben. Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel der Fördermittel durch bewilligte Projekte gebunden sein. Die Projekte müssen bis Ende 2036 von der Bezirksregierung Düsseldorf freigegeben werden. Die Umsetzung muss bis Ende 2042 abgeschlossen und abgenommen sein.
Wie geht es weiter?
Die Fördermittel werden entsprechend dem Fortschritt der einzelnen Maßnahmen abgerufen. Die Mittel werden trägerneutral zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass auch freie Träger von Bildungs- und Betreuungsangeboten Mittel beantragen können, über die die Stadt Essen dann entscheidet. Über den Stand der Umsetzung wird die Verwaltung künftig einmal jährlich im vierten Quartal informieren.
Weitere Informationen finden Interessierte im Vorgang 1089/2026/2 .
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