Rat erklärt Abstimmung zum Ratsbürgerentscheid "Olympiabewerbung" für gültig

08.07.2026

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (08.07.) Sitzung die Abstimmung zum Ratsbürgerentscheid "Olympiabewerbung" vom 19. April 2026 für gültig erklärt. Grundlage hierfür ist § 40 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG) in Verbindung mit § 17 Absatz 2 der Satzung der Stadt Essen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Zuvor hatte der Kommunalwahlausschuss in seiner Sitzung am 24. April 2026 das amtliche Ergebnis der Abstimmung festgestellt. Dieses wurde am 1. Mai 2026 im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung begann die einmonatige Frist, innerhalb derer Abstimmungsberechtigte, Parteien, Wählergruppen oder die Aufsichtsbehörde Einspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung einlegen konnten. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlprüfung hat der Wahlprüfungsausschuss den Ratsbürgerentscheid vorab geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass weder fristgerecht berechtigte Einsprüche erhoben wurden noch Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vorlagen, die das Abstimmungsergebnis hätten beeinflussen können. Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses hat der Rat der Stadt Essen daher die Abstimmung zum Ratsbürgerentscheid "Olympiabewerbung" für gültig erklärt. Damit ist das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids rechtskräftig festgestellt.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

Rathaus Foto: Elke Brochhagen
© 2026 Stadt Essen