Rat beschließt Übergangslösung für Rettungsdienstgebühren im Jahr 2026

Bürger*innen werden auch im Jahr 2026 nicht an Kosten beteiligt

08.07.2026

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (08.07) Sitzung eine Übergangslösung für die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen beschlossen. Hintergrund ist eine landesweite Einigung zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst.

Was hat der Rat beschlossen?

Der Rat hat entschieden, die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Übergangslösung für das Jahr 2026 umzusetzen. Gleichzeitig hat er beschlossen, Bürger*innen im laufenden Jahr nicht mit einem Eigenanteil an Rettungsdienstgebühren zu belasten. Ausgenommen sind lediglich Privat- beziehungsweise Selbstzahlende sowie Personen, die den Rettungsdienst missbräuchlich in Anspruch nehmen.

Was sind Fehlfahrten und Fehleinsätze?

Fehlfahrten oder Fehleinsätze entstehen dann, wenn ein Rettungsmittel zu einem Einsatz gerufen wird, am Ende jedoch kein Patiententransport in ein Krankenhaus erfolgt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Patientinnen*Patienten vor Ort behandelt werden, einen Transport ablehnen oder ein Rettungsmittel vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes nicht mehr notwendig ist.

Wer übernimmt künftig die Kosten?

Für das Jahr 2026 haben sich die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen bereit erklärt, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen. Demnach werden bis zu 15 Prozent der Fehlfahrten und Fehleinsätze mit Patientenkontakt zur Hälfte refinanziert. Die übrigen Kosten trägt weiterhin die Stadt Essen.

Warum ist eine Übergangslösung notwendig?

Seit längerem besteht zwischen den kommunalen Rettungsdienstträgern und den gesetzlichen Krankenkassen Uneinigkeit darüber, wie Fehlfahrten und Fehleinsätze bei der Berechnung der Rettungsdienstgebühren berücksichtigt werden dürfen. Mit der nun beschlossenen Regelung soll bis Ende 2026 eine einheitliche Übergangslösung geschaffen werden.

Parallel arbeitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen an einer sogenannten Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst. Dabei sollen unter anderem die Strukturen, die Finanzierung und die zukünftigen Anforderungen an den Rettungsdienst überprüft und auf die geplante Reform der Notfallversorgung des Bundes abgestimmt werden.

Wie geht es weiter?

Die Stadtverwaltung wird nun die Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst für das Jahr 2026 auf Grundlage des Ratsbeschlusses überarbeiten und mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen abstimmen. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt Essen im September zur Beratung vorgelegt.

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