Weitere gemeinsame E-Scooter-Kontrollen in der Essener Innenstadt erfolgreich

21.09.2026

Die Stadt Essen setzt gemeinsam mit der Polizei ihre Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln durch E-Scooter-Fahrer*innen in der Innenstadt fort. Auch die jüngste gemeinsame Kontrollaktion am Wochenende wird von den Beteiligten positiv bewertet.

Der für den ruhenden Verkehr zuständige Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat im Rahmen der Kontrollen 14 Verwarngelder in Höhe von insgesamt 700 Euro direkt vor Ort erhoben. Weitere sieben Verwarngelder wurden ausgesprochen, konnten aber vor Ort nicht entrichtet werden. Die betroffenen Personen erhielten jeweils einen QR-Code, über den die Zahlung nachträglich vorgenommen werden kann. In sieben weiteren Fällen werden schriftliche Anhörungen durchgeführt.

Polizei stellt weitere Verstöße fest

Auch die Polizei führte im Rahmen des gemeinsamen Einsatzes zahlreiche Kontrollen des fließenden Verkehrs durch. Dabei wurden unter anderem 35 Verwarngelder wegen des Befahrens von Fußgängerzonen mit E-Scootern sowie 24 Verwarngelder wegen entsprechender Verstöße durch Fahrradfahrende ausgesprochen. Darüber hinaus wurden unter anderem drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Hinzu kamen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen einer Gefahrgut-Ladung, eines Rotlichtverstoßes sowie wegen der Missachtung von Zeichen und Weisungen der Polizei. Außerdem wurden zwei Platzverweise ausgesprochen und ein Bericht an das Jugendamt gefertigt.

Weitere gemeinsame Kontrollen geplant

Aus Sicht des Kommunalen Ordnungsdienstes haben sich die Kontrollen bewährt. Die Präsenz der Einsatzkräfte und die konsequente Ahndung von Verstößen tragen dazu bei, das Bewusstsein für die geltenden Verkehrsregeln zu stärken. Die Stadt Essen und die Polizei wollen ihre Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Verkehrs in der Innenstadt daher fortsetzen. Besonders bewährt hat sich nach Einschätzung des Kommunalen Ordnungsdienstes die Möglichkeit, Verwarngelder unmittelbar vor Ort bargeldlos zu begleichen. Dadurch können Verstöße schnell und unkompliziert bearbeitet werden.

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