Grundbesitzabgaben 2027: Stadt Essen bittet um rechtzeitige Mitteilung von Änderungen
06.11.2026
Damit Änderungen bei den Grundbesitzabgaben noch im Jahresbescheid 2027 berücksichtigt werden können, bittet die Stadt Essen alle Grundstückseigentümer*innen, entsprechende Mitteilungen rechtzeitig einzureichen.
Noch bis Freitag, 13. November, können insbesondere Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen mitgeteilt werden.
Nach diesem Stichtag eingehende Änderungen können aus technischen Gründen nicht mehr im Jahresbescheid 2027 berücksichtigt werden. Sie werden, soweit möglich, mit dem ersten Änderungsbescheid verarbeitet, der am 27. Januar 2027 versendet wird.
Für Mitteilungen stehen die Kontaktformulare auf der Internetseite der Stadt Essen unter www.essen.de/gba zur Verfügung. Dabei ist das jeweilige Aktenzeichen anzugeben.
Gartenwasserzähler: Onlineformular nutzen
Die Stadt Essen weist außerdem darauf hin, dass Anträge und Zählerstandsmeldungen zu Gartenwasserzählern grundsätzlich digital zu melden sind. Hierfür steht unter www.essen.de/gartenwasser ein entsprechendes Onlineformular zur Verfügung.
Die jährliche Meldung des Zählerstandes muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablesung des Hauptwasserzählers, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026, erfolgen.
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Stadt Essen
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