Datenschutzinformation der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung (02-01)

Der Gesetzgeber hat die Mitteilungsverordnung mit der 7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 24.09.2024 geändert.
Diese beinhaltet ab dem 01.01.2025 die Anhebung der Bagatellgrenze für Zahlungen an Dritte von 1.500 € auf 3.000 € und die Umstellung auf ein ganzheitlich elektronisches Meldeverfahren.
Die entsprechende Datenschutzinformation des Fachbereichs finden Sie unten zum Download.

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