Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Zum 02. Januar 2026 erfolgt bei der Stadt Essen eine Neuorganisation im Bereich Bildung und Teilhabe.
Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung der Bearbeitung, die Verbesserung der Erreichbarkeit der Mitarbeitenden sowie eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten.
Zukünftig gilt:
Das JobCenter Essen mit seinem Team Bildung und Teilhabe ist zuständig für die Antragsbearbeitung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen (Bürgergeld-Empfänger*innen).
Die Mittel für Schulbedarfe werden dabei wie bisher direkt durch die Leistungsabteilungen in den jeweils zuständigen JobCenter-Standorten bearbeitet.
Das Amt für Soziales und Wohnen ist dem gegenüber ab sofort zuständig für Essener Bürger*innen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen vom Wohngeldgesetz (WoGG), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Durch diese neue Zuordnung erfolgt die Bearbeitung künftig bei der Stelle, in der die jeweilige Grundleistung gewährt wird.
Empfänger*innen des Kinderzuschlags wenden sich zur Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen künftig bitte an das Amt für Soziales und Wohnen.
Erreichbarkeit:
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II ergeben sich keine Änderungen.
Die zuständige Stelle bleibt:
JobCenter Süd 1 – Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88-57180 (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr)
oder direkt die zuständige Sachbearbeitung gemäß Bescheid bzw. E-Mail-Signatur
E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag richten ihre Anträge bitte ab sofort an:
Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe
Steubenstraße 53, 45138 Essen
Telefon 0201 88-50555
E-Mail bildung-und-teilhabe@sozialamt.essen.de
Alle derzeit gültigen Bescheinigungen und Antragsunterlagen behalten ihre Gültigkeit.
Bitte achten Sie auf die korrekte Zuordnung, indem Sie stets BG-Nummer bzw. Aktenzeichen angeben:
SGB II (Bürgergeld) = Bedarfsgemeinschaftsnummer: 34348BG…
SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag = Aktenzeichen: 50-…
Während einer Übergangsphase werden eingehende Anliegen sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet bleibt.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
JobCenter Süd 1 - Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88 57 180
Kund*innen vom JobCenter Team Bildung und Teilhabe können zwischen 8:30 und 11:30 Uhr ihren*ihre Sachbearbeiter*in telefonisch auch direkt kontaktieren. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Bescheiden oder der Signatur in unseren E-Mails.