Jägerprüfung

Um einen Jagdschein zu erlangen, muss eine Jägerprüfung ablegt werden. Diese besteht aus drei Teilen: aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.

Diese Prüfung kann bei der Stadt Essen einmal im Jahr bei der unteren Jagdbehörde abgelegt werden. Vorbereitende Kurse zur Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft Essen e.V. an. Weitere Informationen sind auf deren Internetseite zu finden – siehe Linkliste auf der rechten Seite.

Beim schriftlichen Teil der Prüfung muss ein Fragebogen mit 100 Multiple-Choice Aufgaben bearbeitet werden, für den man zwei Stunden Zeit hat. Der Prüfungstermin wird einheitlich für das ganze Land Nordrhein-Westfalen vom Umweltministerium festgelegt.

Die Schießprüfung beinhaltet das Schießen mit einer Flinte und das Schießen mit einer Büchse. Bei der Prüfung müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllt werden. Beim Büchsenschießen wird mit der Kugel aus 100 Meter auf eine stehende Zielscheibe sowie auf eine bewegliche Zielscheibe geschossen, wobei 40 Ringe auf der stehenden Zielscheibe und zwei Treffer auf der bewegliche Zielscheibe erreicht werden müssen. Beim sogenannten Trapschießen mit der Flinte müssen mit Schrot drei von zehn Tontauben getroffen werden. Nicht ausreichende Leistungen können nicht durch gute Leistungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

Beim mündlich-praktischen Teil wird eine Prüfung auf vier verschiedenen Gebieten durchgeführt. Dies sind die Wildbiologie, das Jagdhundewesen, das Jagdrecht und die Waffenkunde.

Der schriftliche Teil der Prüfung darf im Gegensatz zum mündlich-praktischen Teil nicht wiederholt werden und stellt somit ein Ausschlusskriterium dar. Mit der bestandenen Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt mit dem im Rathaus ein Jagdschein beantragt werden kann.

© 2024 Stadt Essen