Ehrenamt
Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement - Antragsstellung ab sofort wieder möglich!
Wann? Anträge können in 2026 ab sofort bis zum Stichtag 1. September gestellt werden.
Was? Gefördert werden die Bereiche "Fortbildung und Qualifizierung" und "Anerkennung und Wertschätzung". In diesem Jahr ist eine Förderung von Aufwandsentschädigungen ausgeschlossen.
Worum geht's? Ziel des Förderprogrammes der Stadt Essen ist es, das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt anzuerkennen, wertzuschätzen und zu stärken.
Hinweis: Ursprünglich war vorgesehen, den Fonds mit überarbeiteten Förderbereichen und -bedingungen neu zu starten, die sich noch stärker an den Bedarfen ehrenamtlich Engagierter orientieren. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann der Förderfonds jedoch zunächst nur mit einem Fördervolumen von insgesamt 40.000 Euro und in zwei Förderbereichen angeboten werden.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen, Voraussetzungen sowie das neue Antragsformular finden Interessierte unter www.essen.de/förderfonds
Informationen für Inhaber*innen der Freiwilligenkarte:
Eine Beantragung der Essener Freiwilligenkarte ist seit Einführung der Ehrenamtskarte NRW nicht mehr möglich.
Um die Ehrenamtskarte NRW zu erhalten ist eine Antragstellung erforderlich. Informationen zur Antragstellung sowie zu den Voraussetzungen finden Interessierte unter www.essen.de/ehrenamtskarte-nrw.
Die Freiwilligenkarten, die sich im Umlauf befinden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit (drei Jahre ab Ausstellungsdatum).
Feste Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den Finanzämtern
Bei Fragen zu Rechten und Pflichten im Besteuerungsverfahren gemeinnütziger Vereine stehen Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung.
Im Finanzamtszentrum Essen können Sie sich unter der Telefonnummer 0201 1894-0 mit den entsprechenden Kolleginnen*Kollegen verbinden lassen.
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt nicht steuerberatend tätig werden darf.
Weitere Informationen finden Sie hier .