Die Voraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten können Sie in der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen nachlesen.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 wurde das SchokoTicket in Essen durch das DeutschlandTicket Schule ersetzt. Die Anspruchsvoraussetzungen für ein ermäßigtes Schülerticket haben sich nicht geändert. Sie werden weiterhin über den Schülerticket-Antrag geprüft.
Schülerinnen und Schüler erhalten über den Schulträger (Stadt Essen) ein ermäßigtes Schülerticket, wenn die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.
Wenn kein Anspruch auf eine Ermäßigung besteht, kann das Deutschlandticket Schule auch zum regulären Preis erworben werden.
Weitere Informationen zum Erwerb des Tickets finden Sie auf der Internetseite der Ruhrbahn GmbH.