Schüler*innen erhalten über den Schulträger (Stadt Essen) eine Schülerfahrkarte (SchokoTicket) zu einem ermäßigten Preis, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies ist meistens dann der Fall, wenn der einfache Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule für Schüler*innen
- der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km
- der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien mehr als 3,5 km und
- der Sekundarstufe II (auch Klassen der Berufskollegs) mehr als 5 km
beträgt.
Ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, erklären Ihnen die unten genannten Ansprechpersonen.
Auskünfte über die Verfahrensweise der privaten Schulen (Ersatzschulen) erhalten Sie direkt im jeweiligen Schulsekretariat.
Auch für das SchokoTicket müssen Sie als Eltern bzw. die volljährigen Schüler*innen einen Abo-Vertrag mit der Ruhrbahn GmbH (Ruhrbahn) abschließen.
Es ist grundsätzlich monatlich ein Eigenanteil zu bezahlen!
Antragsformulare für ein ermäßigtes SchokoTicket sowie die Vertragsunterlagen sind in den Schulsekretariaten erhältlich.
Fragen zum Abo und zum Eigenanteil beantwortet die Ruhrbahn, Zweigertstr. 34, 45130 Essen, Telefon: 02 01 / 826 - 12 34.