Helene-Stiftung zur Förderung von Menschen mit Behinderungen

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderungen in ihrem beruflichen und persönlichen Werdegang, überwiegend im Stadtgebiet Essen. Die Förderung des persönlichen Werdegangs sieht insbesondere eine Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit des Hilfebedürftigen vor.

Anträge können nur Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerbegünstigte Körperschaften stellen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Stiftungsrat.

© 2024 Stadt Essen