Die Stiftung dienst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Die Erfüllung der Stiftungszwecke und die sichere und nutzbare Anlage des Stiftungsvermögens wird von einer Pflegschaft überwacht.
Die Stiftungserträge werden entsprechend der satzungsmäßigen Zweckbindung vergeben:
- Für den Betrieb, sowie bestehende und zukünftige Baumaßnahmen einschließlich Grundstückserwerb, der von der GSE errichteten und betriebenen Alten- und Pflegeheime, Altenwohnheime und Einrichtungen zum betreuten Wohnen
- Für die Kurzzeitpflege „Hospital zum Heiligen Geist“ sowie weiterer Objekte gleicher oder ähnlicher Bestimmung