Projektförderung

Einführung des Online-Antragsverfahrens

Seit Anfang Februar 2024 ist das Antragsverfahren umgestellt. Alle Förderanträge sind über das Serviceportal der Stadt Essen in digitaler Form einzureichen.

Eine entsprechende Anleitung zum Online-Antragsverfahren wird Ihnen unter "Online-Antragsverfahren" auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Wechsel vom Servicekonto.NRW zur BundID

Die Umstellung vom Servicekonto.NRW zur BundID wurde am 16. Mai 2024 durchgeführt. Anschließend ist die Anmeldung nur noch mit der BundID möglich.

Was bedeutet das für die Nutzer*innen, die ein Konto beim Servicekonto.NRW haben?

Eine entsprechende Anleitung mit allen wichtigen Informationen finden Sie im Serviceprtoal der Stadt Essen unter https://service.essen.de/hilfe .

Kulturausschuss hat Projektförderung für das 2. Halbjahr 2024 beschlossen

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juni die Projektförderung für das 2. Halbjahr 2024 beschlossen. Nachdem im Vorfeld mit Hochdruck an der zeitnahen Realisierung einer Beschlussvorlage und Bereitstellung der Fördermittel gearbeitet wurde, sind wir nun gespannt auf tolle Projekte aus der Essener Kulturlandschaft.

Die Förderbescheide werden demnächst versandt.

Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturamt die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

Wenn Sie als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins einen Antrag auf Projektförderung stellen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

Sollten Sie Fragen zu dem hier dargestellten Verfahren haben, geben wir Ihnen gern Auskunft. Sie können uns telefonisch, per E-Mail und natürlich auch persönlich erreichen.

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