Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

Der Landschaftsverband Rheinland fördert Kulturprojekte, die geeignet sind, das vorhandene kulturelle Angebot im Rheinland zu sichern, zu stützen und zu stärken. Mit der Kulturförderung verbindet der LVR folgende Einzelziele:

  • Die Projektinhalte beziehen sich auf das Rheinland und sein Kulturgut.
  • Die Durchführungs- und Veranstaltungsorte liegen vorrangig im Rheinland.
  • Die Projekte zielen auf den Erhalt regionalspezifischer Charakteristika / Schwerpunkte (kulturelle Identität).
  • Informationsaustausch / Kooperation rheinischer Kultureinrichtungen / Kulturschaffender untereinander sowie spartenübergreifende Zusammenarbeit werden durch die Projekte gefördert.

Nähere Informationen zur Regionalen Kulturförderung sind der Förderrichtlinie des LVR zu entnehmen, die Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite finden. Daneben führt Sie der Link "Regionale Kulturförderung des LVR" direkt zum Internetauftritt des Landschaftsverbandes Rheinland.

Wenden Sie sich zwecks Antragsstellung bis spätestens 28./29. Februar eines jeden Jahres für das Folgejahr an das Kulturamt der Stadt Essen. Hier erfolgt eine Vor-Beurteilung und Stellungnahme hinsichtlich der Bedeutung für die Stadt Essen sowie die Mitzeichnung der Anträge.

Bis 31. März eines jeden Jahres sind die – durch die Stadt Essen als zuständige Mitgliedskörperschaft mitgezeichneten - Anträge für das Folgejahr an den LVR zu richten. Interessenten wird daher dringend empfohlen, sich frühzeitig mit dem Kulturamt in Verbindung zu setzen. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Kulturimmobilien, Kunst im öffentlichen Raum, LVR-Förderung, Projektbegleitung

Frau Klein, Ramona
Frau Peretzke, Sabine

Kulturimmobilien, Kunst im öffentlichen Raum, LVR-Förderung, Projektbegleitung

Frau Klein, Ramona
Frau Peretzke, Sabine
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