Zur Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf es eines erheblichen planerisch-technischen Aufwands.
Zu den Pflichten eines Bauherren - hier die Stadt Essen - müssen zunächst alle relevanten Schadstoffe bekannt sein; entsprechend müssen diese zwingend im Vorfeld untersucht werden. Bekannte Gebäudeschadstoffe sind zum Beispiel Asbest, Mineralwolle (künstliche Mineralfasern) oder Verbrennungsrückstände (Teer). Gemäß Gefahrenverordnung ist der Bauherr entsprechend zu einer Schadstoffsanierung verpflichtet. Diese schaltet sich in der Regel nach der Entrümpelung aber vor dem eigentlichen Rückbau zwischen. Das sortenspezifische Erfassen und Entsorgen wird auch als selektiver Rückbau bezeichnet. Erst nachdem die Schadstoffe vom Gebäude getrennt wurden, kann der konventionelle Rückbau (Rückbau der eigentlichen Gebäudesubstanz) erfolgen.
Die Dauer der endgültigen Niederlegung eines Gebäudes ist somit also von sehr vielen Faktoren abhängig.
So kann die Niederlegung je nach Menge und Art der Gebäudeschadstoffe, der Größe des rückzubauenden Gebäudes sowie der technischen und räumlichen Gegebenheiten des Rückbauprojektes mehrere Monate in Anspruch nehmen (sowohl planerisch als auch in der Ausführung).
Zudem erfolgt bei der Baufeldfreimachung nicht nur der Rückbau des Gebäudes, sondern bei Notwendigkeit auch die Sanierung von den im Altlastenkataster erfassten Böden.