Baufeldfreimachung und Grundstücksaufbereitung

Zur Errichtung von Gebäuden bedarf es in der Regel zunächst einer umfassenden Untergrunduntersuchung auf mögliche Altlasten, bergbaulichen oder geologischen Anomalien oder ober- und/oder unterirdischer Bausubstanz. Häufig muss im Vorfeld sogar noch ein Gebäude niedergelegt werden.

Grundstücksaufbereitung durch das Amt für Straßen und Verkehr

Mit der Niederlegung von Gebäuden und der damit verbundenen Baufreimachung der Grundstücke beschäftigt sich das Amt für Straßen und Verkehr.

Bei den Maßnahmen handelt es sich vorrangig um Projekte, die großvolumige Neubaumaßnahmen und fremdbezuschusste Umbauprojekte für Schulen und Kitas umsetzen. Zudem werden Flächen für Vermarktungszwecke aufbereitet.

Was genau bedeutet es, ein Gebäude niederzulegen?

Zur Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf es eines erheblichen planerisch-technischen Aufwands.

Zu den Pflichten eines Bauherren - hier die Stadt Essen - müssen zunächst alle relevanten Schadstoffe bekannt sein; entsprechend müssen diese zwingend im Vorfeld untersucht werden. Bekannte Gebäudeschadstoffe sind zum Beispiel Asbest, Mineralwolle (künstliche Mineralfasern) oder Verbrennungsrückstände (Teer). Gemäß Gefahrenverordnung ist der Bauherr entsprechend zu einer Schadstoffsanierung verpflichtet. Diese schaltet sich in der Regel nach der Entrümpelung aber vor dem eigentlichen Rückbau zwischen. Das sortenspezifische Erfassen und Entsorgen wird auch als selektiver Rückbau bezeichnet. Erst nachdem die Schadstoffe vom Gebäude getrennt wurden, kann der konventionelle Rückbau (Rückbau der eigentlichen Gebäudesubstanz) erfolgen.

Die Dauer der endgültigen Niederlegung eines Gebäudes ist somit also von sehr vielen Faktoren abhängig.

So kann die Niederlegung je nach Menge und Art der Gebäudeschadstoffe, der Größe des rückzubauenden Gebäudes sowie der technischen und räumlichen Gegebenheiten des Rückbauprojektes mehrere Monate in Anspruch nehmen (sowohl planerisch als auch in der Ausführung).

Zudem erfolgt bei der Baufeldfreimachung nicht nur der Rückbau des Gebäudes, sondern bei Notwendigkeit auch die Sanierung von den im Altlastenkataster erfassten Böden.

Was geschieht im Anschluss an den Rückbau, im Zuge des Neubaus?

Nach dem Rückbau muss die nun brachliegende Freifläche ertüchtigt werden, damit darauf z. B. neue Gebäude entstehen können. Dies geschieht meistens im Rahmen einer Baufeldherrichtung. Diese richtet sich aber an das konkrete Bauvorhaben und kann nicht pauschal umgesetzt werden. In der Regel wird der Boden zumeist statisch ertüchtigt, um die Gebäudelasten in den Untergrund abzutragen. Außerdem erfolgt, falls erforderlich, eine geeignete Aufbereitung des Bodens aus umwelttechnischer Sicht.

Aktuelle Maßnahmen

Andreasgrundschule

Bunkersanierung (Berthold-Beitz-Boulevard)

Bauruine BF Altenessen

Betriebshof Elisenstraße

Freiherr-vom-Stein Str. 657

Obere Aue 4

Pläßweidenweg

Ripshorsterstr. 380, 381, 383

Brücke Sachsenring

Sternschule

Fischlaker Schule

Am Volkswald

Wüstenhöferstraße 118_120

Rollstraße 8, 11, 12, 13

Frankenstraße 298 Z

Külshammerweg

Singscheider Höhe

Am Stotznocken_Pastoratsberg

Weubelshof

Rodbergerstraße

Freiherr-vom-Stein-Str. 647 + 649

Hellweg 188

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Priembergweg

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