Das elektronische Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigung-Online (BGO)
Wichtiger Hinweis!
Ab dem 14. September 2026 wird die digitale Antragstellung auf das Bauportal.NRW umgestellt, folgender Ablauf ist geplant:
07.09.2026 Deaktivierung BGO-Plattform:
Bereits eingereichte Anträge und laufende Verfahren werden weiterhin über die BGO-Plattform bearbeitet und kommuniziert.
07.09.2026 bis 13.09.2026 Übergangsphase:
Es können keine digitalen Anträge eingereicht werden.
14.09.2026 Bauportal.NRW:
Das Portal steht als neuer digitaler Zugangsweg zur Verfügung.
Das Amt für Bauordnung bietet dazu eine Plattform mit elektronischer Kommunikation an. Die Bearbeitung von Bauanträgen einschließlich Behördenbeteiligungen, Bescheiden und antragsbezogenem Schriftverkehr ist somit digital durchführbar.
Nach dem Start (November 2022) einer Lite-Version für zunächst einzelne Stadtteile ist die Beantragung nun für das gesamte Stadtgebiet möglich.
Folgende Antragsart steht zur Verfügung, weitere Entwicklungen sind geplant:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Bauantrag
Weitere Informationen
Vor der Verwendung der BGO-Plattform sind unbedingt die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.
Hier erfahren Sie mehr:
Die Anmeldung zum BGO-Verfahren erfolgt über das Servicekonto.NRW (nur noch bis zum 30. Juni 2024) bzw. über die BundID (ab sofort nutzbar).
Hinweis: Das Servicekonto.NRW wird durch das Nutzerkonto des Bundes, die BundID, zum 1. Juli 2024 abgelöst. Existierende Servicekonten.NRW stehen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung, vorhandene Konten werden vollständig gelöscht. Sie können sich bereits jetzt bei der BundID registrieren und anschließend ihre eröffneten BGO-Projekträume mit der BundID verknüpfen.
Sollten Sie den Wechsel zur BundID vor dem 1. Juli 2024 versäumen, entstehen Ihnen und der Verwaltung aufwendige und manuelle Formalitäten und der Zugriff auf ihre bestehenden und mit dem Servicekonto.NRW noch verknüpften BGO-Projekträumen ist während dieses Prozesses nicht gewährleistet.
Sollten Sie noch keine aktiven Projekträume besitzen, sind keine Aktivitäten erforderlich! Bitte nutzen Sie zur Registrierung am BGO-Verfahren die BundID.
Dateigrößen
Unterlagen können ausschließlich im PFD-Format hochgeladen werden und sind auf 30 MB/Datei und 250 MB/gesamt beschränkt.
Dokumente oder Dateien, die diese Größen überschreiten, werden von der Bauaufsichtsbehörde zurückgewiesen bzw. vom System nicht zugelassen.
Das Hochladen der Dokumente in Leserichtung ist hilfreich.
Benennung
Zur effektiven Prüfung der Antragsunterlagen sollte der Dateiname selbsterklärend sein, d.h. der Dateiinhalt ist erkennbar, ohne dass die Datei geöffnet werden muss.
Als Beispiel:
001_Grundriss EG.pdf
- Fortlaufende Nummer: 001 (sinnvolle Reihenfolge der Dokumente)
- Inhalt: Grundriss Erdgeschoss
Zeichnungen
Digitale Zeichnungen müssen quailtativ den gleichen Standard wie analoge Zeichnungen vorweisen, sie sind so anzufertigen, dass ein Ausdruck im erforderlichen Maßstab erfolgen könnte. Auch die Detailschärfe für die Bildschirmdarstellung ist dem erforderlichen Maßstab anzupassen.
In jeder zeichnerischen Bauvorlage muss eine grafische Maßstabsleiste entsprechend des Bildschirmmaßstabs vorhanden sein.
Die Maßstabsleiste sollte immer im Schriftfeld und zusammen mit dem numerischen Maßstab dargestellt werden. Der Skalierungsgrad muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Zeichnungsmaßstab stehen und genau sein.
Unterschiedliche Bildschirmauflösungen, Zoomstufen, nachträgliches Drucken oder Einscannen beeinflussen die Genauigkeit der zeichnerischen Darstellungen. Anhand einer Maßstabsleiste ist es möglich, den Maßstab zu kalibrieren und die Maßgenauigkeit sicherzustellen.
- Antragsteller*in kann jede*r sein, es ist aber zu berücksichtigen, dass die meisten Anträge eine Bauvorlageberechtigung benötigen.
- Bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend den Vorgaben vor.
- Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW (nur noch bis zum 30. Juni 2024) bzw. über die BundID (ab sofort nutzbar).
- Antragsassistenten leiten Sie durch das Verfahren, Beteiligte werden eingeladen, um den Antrag gemeinsam fortzuführen. Sie können jederzeit nach der Registrierung die Antragstellung unterbrechen und zu beliebiger Zeit fortsetzen.
- Die weitere Kommunikation bis zur Vollständigkeitsprüfung und abschließenden Baugenehmigung erfolgt über den digitalen Raum der Plattform.
- Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Baugenehmigung-Online
Die Teilnahme an Baugenehmigung-Online ist kostenlos.
Die Gebühren zum Genehmigungsverfahren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter: